Frage:
Gibt es eigentlich schon Klagen vor dem Sozialgericht oder sind solche geplant?
Antwort:
Außer der Klage, über die wir hier bereits berichtet haben, sind uns keine weiteren Verfahren bekannt. Für eine eigene Klage ist zu beachten, dass bei korrekter Rechtsbehelfsbelehrung die Frist zur Klageerhebung einen Monat ab Zugang des Bescheides beträgt; fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, kann binnen Jahresfrist nach Zugang des Widerspruchsbescheides Klage eingereicht werden. Die Hinzuziehung eines Anwalts ist anzuraten, für die Durchführung des Klageverfahrens jedoch nicht zwingend erforderlich.
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