Frage:
Nachdem mich meine Krankenkasse aufgefordert hatte, ein Foto für die E-Card zu schicken, habe ich Ihren Musterbrief an die Kasse geschickt. Prompt bekam ich einen 3-seitigen Brief zurück, der stark nach einem Standardbrief aussieht. Was kann ich als nächstes tun?
Antwort:
Als nächstes sollten Sie unseren Musterwiderspruch an die Krankenkasse schicken. Dann werden Sie vermutlich einen weiteren Standardbrief erhalten, in dem man Ihnen versichert, dass alles schon seine Richtigkeit habe, und dass Sie beruhigt ein Foto einschicken sollten. Sie haben nun die Wahl: entweder, Sie schicken das verlangte Foto ein und bekommen dann eine „Gesundheitskarte“. Oder, Sie schicken kein Foto und gehen weiter mit Ihrer alten Versichertenkarte zum Arzt (wenn die abgelaufen ist, können Sie sich einen Krankenschein von Ihrer Kasse besorgen). Oder, sie klagen vor dem Sozialgericht gegen die Aufforderung, ein Foto einzuschicken. Für die Klage ist zu beachten, dass bei korrekter Rechtsbehelfsbelehrung die Frist zur Klageerhebung einen Monat ab Zugang des Bescheides beträgt; fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, kann binnen Jahresfrist nach Zugang des Widerspruchsbescheides Klage eingereicht werden. Die Hinzuziehung eines Anwalts ist anzuraten, für die Durchführung des Klageverfahrens jedoch nicht zwingend erforderlich.
Disclaimer: Unsere FAQ werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, sie ersetzen aber in keinem Fall eine Rechtsberatung.