Frage:
Mir wurde von meiner Krankenkasse eine eGK für meinen noch nicht ganz 2 Jahre alten Sohn zugestellt, ohne jede Ankündigung oder Lichtbildanforderung (was bei so kleinen Kindern ja auch wohl sinnlos wäre). Wie gehe ich als Ablehner der Karte damit sinnvoll um?
Antwort:
Sie können die Karte benutzen, müssen es aber nicht. Wenn Sie die Karte nicht nutzen wollen, greift das so genannte Ersatzverfahren: Sie müssen sich vor dem ersten Arztbesuch im Quartal bei der Krankenkasse einen Behandlungsausweis besorgen. Weitere Arztbesuche können Sie dann mit Überweisungen organisieren.
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