Frage:
Wie verhalte ich mich, wenn die alte Versicherungskarte ausläuft?
Antwort:
Sie bleiben auch ohne „Gesundheitskarte“ krankenversichert. Wenn Ihre alte Karte abgelaufen ist, greift das so genannte Ersatzverfahren: Sie müssen sich vor dem ersten Arztbesuch im Quartal bei der Krankenkasse einen Behandlungsausweis besorgen. Weitere Arztbesuche können Sie dann mit Überweisungen organisieren.
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