Da ist zum Einen die AOK, die sich weigerte, die Krankenhausbehandlungskosten für eine todkranke Frau zu übernehmen: die AOK vertrat nämlich die Ansicht, dass die 86-Jährige keine Krankenhausbehandlung, sondern eine Sterbebegleitung erhalten habe.
Ein Gericht hat die kranke Kasse jetzt zur Zahlung der Behandlungskosten verurteilt: die Weigerung, die Kosten zu übernehmen, sei ein eklatanter Verstoß gegen das Humanitätsgebot. Die Ansicht des Gutachters, das Klinikum hätte die Frau mit Herzbeschwerden und Luftnot unter Hinweis auf den ohnehin bevorstehenden Tod nicht behandeln sollen, nennt das Gericht verwerflich.
Und da ist zum Anderen die Warnung des Bundesversicherungsamtes: „Gerade Kassen, die hohe Rücklagen angehäuft haben, werden versuchen, durch das Angebot nicht notwendiger Leistungen Mitglieder anzulocken“, sagte der Präsident der Aufsichtsbehörde, Maximilian Gaßner.
Das nennt man dann ausgezeichneten Service. Aber nur für gesunde Kunden.