Ein Gynäkologe oder jeder andere Arzt, der weit über 20.000 EUR im Jahr durch die Beteiligung an klinischen Studien verdient, ist zwingend umsatzsteuerpflichtig. Wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen und nicht abgeführt, so ist dieses Verhalten strafrechtlich relevant (Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung). Durch eine korrekt gestellte, strafbefreiende Selbstanzeige können jedoch die Konsequenzen eingeschränkt werden.
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PIP Brustimplantate: erstes Opfer erhält Entschädigung
An anderer Stelle haben wir bereits über minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP berichtet. Nun hat ein Gericht in Madrid einer Patientin eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 7455 Euro zugesprochen, weil sie vor dem Einsetzen der Silikoneinlagen nicht ausreichend über das Risiko informiert worden sei. Der behandelnde Schönheitschirurg und die Klinik waren gemeinsam verklagt worden. Continue Reading
Beschränkung der Einwilligung auf einen bestimmten Arzt
Der BGH hatte in einem Urteil vom 11.05.2010 (Aktenzeichen: VI ZR 252/08) die Frage zu klären gehabt, inwieweit ein Patient seine Einwilligung in eine ärztliche Behandlung auf einen bestimmten Arzt beschränken kann. Der Fall: Die Patientin hatte mit dem betreffenden Krankenhaus einen einheitlichen, so genannten totalen Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen. Trotzdem meinte Sie, dass sie ausreichend zum […]
“25 Prozent auf alles” – In der Medizin aber vermutlich nicht so lange
Stimmt, die früheren Werbebeschränkungen für Ärzte sind gefallen. Da freuten sich ein Schönheitschirurg und der Betreiber eines der Arztbewertungs-Startups.
Aber, herrje, da stand dann ganz groß, formatfüllend auf der Seite in dem Portal: “-25% auf alle Schönheits-Operationen. Aktion befristet bis zum 28. Februar 2010.” (Beinahe vermutete ich noch den Hinweis “Außer auf Tiernahrung” – aber das […]