Gestern ist der Entwurf für das neue Patientenrechtegesetz vorgelegt worden. Im Mai 2012 soll das Gesetz im Kabinett beschlossen werden und ab Januar 2013 in Kraft treten. Damit soll das Arzt-Patient-Verhältnis künftig als eigener Vertrag im BGB zu finden sein. Der Entwurf wird bereits jetzt heftig kritisiert, da er für Patienten kaum Verbesserungen bietet. Allerdings wurde schon lange diskutiert, dass das neue Gesetz nur eine Zusammenfassung bereits bestehender Regelungen und ständiger Rechtsprechung sein soll, da die Rechtslage aufgrund der Vielzahl der einzelnen Regelungen in verschiedenen Gesetzesbüchern kaum zu überblicken ist. Gerne hätte aber vorallem die politische Opposition neue und weitgehende Regelungen zum Schutz der Patienten vorgefunden.
Insbesondere wurde die von Verbraucherschützern geforderte Beweislastumkehr nicht wie gewünscht aufgenommen. Wer also als Patient durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommt, muss auch zukünftig beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Es bleibt lediglich bei den Beweiserleichterungen im Falle von groben Behandlungsfehlern.
Die wichtigsten Neuregelungen sind:
- Behandlungsverträge aller Heilberufe werden jetzt im BGB gereelt und umfassende Aufklärungspflichten bezüglich der Kosten und deren Übernahme werden vorgeschrieben.
- Aufklärung mit persönlichem Gespräch über die Behandlung und deren Risiken.
- Dokumentationspflichten und Akteneinsichtsrechte werden normiert.
- Die laufende Rechtsprechung zur Beweislastumkehr wird festgeschrieben.
- Krankenkassen müssen zukünftig Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen.
- Risiko- und Fehlermanagement in Krankenhäusern wird vorgeschrieben.
- Krankenkassen müssen künftig schneller über Kostenübernahme entscheiden, sonst darf der Patient sich behandeln lassen und kann die Kosten nachträglich einfordern.