Schon wieder werden niedergelassene Ärzte allgemein unter Korruptionverdacht gestellt. Eine AOK fordert mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften, und eine CDU-Justizministerin will das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stärken, indem sie das Strafrecht verschärfen will. Sie begründet das damit, dass das Vertrauensverhältnis nur gewahrt bleiben könne, wenn sich der Patient hundertprozentig sicher sein könne, dass der Arzt ausschließlich im Interesse der Gesundheit des Patienten handele.
Damit spricht sie sich eigentlich gegen die seit langem bestehenden Einschränkungen der Therapiefreiheit durch Arznei- und Heilmittelregresse und durch vorgegebene “Regelleistungsvolumina” aus.
Ich finde, dass diese Vorschläge viel zu kurz greifen.
Jeder Arzt sollte aktiv nachweisen müssen, dass er nicht korrupt ist und sich beispielsweise nicht von Arznei- und Heilmittelbudgets oder von den RLV korrumpieren lässt.
Dieser Nachweis kann über mindestens drei erfolgreich gegen den Arzt verhängte Regresse in mindestens fünfstelliger Höhe, sowie durch mindestens einhundertfünfzigprozentige Sollübererfüllung in mindestens vier aufeinander folgenden Quartalen über das RLV hinaus erbracht werden.
Zusätzlich müssen Vertreterbesuche sorgfältig im Wortprotokoll dokumentiert werden; auch pivate Restaurantbesuche oder Reisen müssen mit entsprechenden Belegen und notariell beglaubigten Zeugenaussagen unbeteiligter Dritter legitimiert werden.
Erst dann kann man nur noch von einem dringenden Korruptionsverdacht, aber nicht mehr von erwiesener Korruption ausgehen.
Der MEDI-Verbund hat zu diesem Thema eine lesenswerte Stellungnahme veröffentlicht.
Ach ja: die Sache mit dem Glashaus und den Steinen… die CDU-Kollegin sollte sich primär mit den Aktivitäten ihrer Regierungsparteien befassen, die aktuell ganz neue Formen der Korruption entwickeln.