Landesaerztekammer entscheidet ueber den Erwerb der Fachkunde

 

Bereits an anderer Stelle hatten wir über eine paradoxe Entscheidung der Ärztekammer in Sachen “Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz” berichtet.

 

Hier ging es um eine ablehnenden Entscheidung der Bezirksärztekammer auf Antrag unseres Mandanten auf Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Brachytherapie / organspezifische Anwendung mit umschlossenen Strahlern / Prostata.

Obwohl unser Mandant die Voraussetzungen für den Erwerb, wie sie in der entsprechenden Richtlinie vorgeschrieben sind, erfüllt hatte, lehnte die Kammer den Antrag mit der Begründung ab, der Nachweis eines ganztägigen Sachkundeerwerbs über 18 Monate hinweg sei nicht erfolgt. Die Ärztekammer verlangt damit den Nachweis von ca. 500 Applikationen in 18 Monaten. Übrigens ein Wert, der von keinem Arzt in Deutschland erreicht wird.

Nun konnten wir rechtlich durchsetzen, daß diese Entscheidung falsch war. Dies hat jetzt die Landesärztekammer festgestellt. Der Beschwerdeführer erfüllt durch unsere Unterstützung nun die Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz. Ein Anknüpfen an rein formale Voraussetzungen ist nicht zulässig, wenn der Arzt auf andere Weise darlegen kann, dass er die Voraussetzungen für den Umgang mit radioaktivem Material auf andere Weise erfüllen kann und dies nachgewiesen wurde.

Wir freuen uns, wieder einen Arzt erfolgreich vertreten zu haben. Haben Sie als Mediziner Bereiche, in denen Sie Unterstützung wünschen? Rufen Sie uns einfach an: (0 69) 95 92 91 91-0 oder schreiben Sie uns eine Mail: fragen@recht-hilfreich.de.

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