Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, ergreifen Ärzte und Medizinerorganisationen einen neuen Vorstoß, daß die Raucherentwöhnung von den Krankenkassen unterstützt wird. Der Drogenbeauftragte schließt sich dieser Initative an, während sich die politische Seite damit sichtlich schwer tut. Nach der Vorstellung der Initiatoren sollen die Tabakabhängigkeit als Suchtkrankheit anerkannt werden. Die Folge wäre natürlich die Übernahme der Kosten für Diagnose und Therapie durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zur Zeit blockiert das Gesetz eine Kostenerstattung in der Raucherentwöhnung. § 34 SGB V schließt sogenannte Lifestyle-Therapien von der Kostenerstattung ausdrücklich aus:
„Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.“
Es wird Zeit, daß sich der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) der Kassen, Ärzte und Krankenhäuser und die politischen Gremien erneut mit dem Thema befassen, da sie festlegen können, welche ärztlichen Tätigkeiten von der GKV getragen werden müssen. Engagieren Sie sich und unterstützen Sie die Aktion der Ärzte und Medizinerorganisationen, indem Sie sich direkt an die politischen Gremien wenden.