Mit den anstehenden Änderungen des SGB V kommt der „Professionalisierung“ der Praxisnetze eine größer werdende Bedeutung zu. Die Chance zur Übernahme von Honorarverantwortung für eine Region durch ein Netz (§ 87b SGB V) ist jedoch zukünftig in hohem Maße auch von vorhandenen professionellen Strukturen abhängig.
Die detaillierten Kriterien und Qualitätsanforderungen an die Netze hierzu müssen durch die KBV noch festgelegt und durch Richtlinien, insbesondere zu Versorgungszielen, durch die KVen ergänzt werden. Dennoch sollten sich die Praxisnetze hierzu auf den Weg machen. Dies gilt unseres Erachtens schon jetzt, auch wenn die endgültigen Formulierungen zum Gesetz und zu den „Ausführungsbestimmungen“ von KBV und KVen noch nicht vorliegen.
Seit Gründung der Ärztegenossenschaft verfolgen wir unter anderem das Ziel, die Position der Mitglieder im Gesundheitssystem durch die Förderung regionaler Praxisnetze zu stärken. Gemeinsam mit unseren Tochterunternehmen haben wir auch über finanzielles Engagement (Etablierung von Qualitätszirkeln, Schulung von Moderatoren, Etablierung und Schulung von Dialogpartnerinnen, etc.) Strukturmaßnahmen unterstützt. Allerdings sind noch nicht alle in Schleswig-Holstein existenten Praxisnetze (über 30) in der Lage, die Versorgung in der Region mit zu gestalten. Bereits seit mehreren Jahren sind wir daher auf der Suche nach Partnern bei Krankenkassen und Industrie, um die Entwicklung und Etablierung der Versorgungsstrukturen zu fördern und zu finanzieren.
Erste gute Ansätze für vertraglich vereinbarte Versorgungsstrukturen an der Westküste Schleswig-Holstein, gemeinsam mit dem MQW (Medizinische Qualitätsnetz Westküste) und dem WKK (Westküstenklinikum) sind aufgrund verschiedenster Widerstände, auch aus der Ärzteschaft selbst, leider gescheitert.
Ein erster Erfolg in dieser Hinsicht ist der Vertrag mit der BKK vor Ort zu strukturverbessernden Maßnahmen, über den wir im Newsletter 1/11 mit der Vorstellung des Behandlungspfads Kreuzschmerz (gemeinsam mit dem LÄN) berichtet haben.
Nun haben wir mit der MSD SHARP & DOHME GMBH einen ersten Partner aus der Industrie gefunden, der im Dezember einen Kooperationsvertrag mit der ÄGN unterschrieben hat. Dieser Kooperationsvertrag gilt für zwei Jahre und verfolgt das Ziel, in einer Netzregion in Schleswig-Holstein einen Behandlungspfad zum Thema Koronare Herzkrankheiten zu entwickeln und umzusetzen. Natürlich soll der Behandlungspfad auch sektorenübergreifend wirken. Ziel ist es, neben niedergelassenen Haus- und Fachärzten auch ein Krankenhaus einzubinden. Die Entwicklung des Pfades wird gemeinsam mit der GöH (Gesundheitsnetz östliches Holstein Management GmbH) erfolgen.
Auch hier werden wir in den kommenden Monaten gemeinsam versuchen, eine Krankenkasse zu gewinnen, die ihren Versicherten mit dieser Indikation eine besondere Versorgungsstruktur anbieten möchte.
Die Zeichen der Zeit stehen auf Veränderung, und die kommenden Gesetzesänderungen bieten uns dazu ausnahmsweise eine positive Hilfestellung.