Neue Selbsthilfe-Plattform bietet Informationen aus Betroffenenperspektive und einen geschützten Erfahrungsaustausch
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Die Alters-adaptierte Vorsorgeuntersuchung
Derzeit haben alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr einen Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsvorsorge, der auch gesetzlich festgelegt ist. Doch wenn man sich die Entwicklung der Altersgruppen ansieht und den Anspruch stellt, jeden individuell seinen Lebensumständen und seinem Gesundheitszustand entsprechend die optimale medizinische Versorgung zukommen zu lassen, bleiben Fragen offen. Unter anderem wurden zusätzliche Maßnahmen zu einem präventiven Check-up im Zuge der Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen gefordert.
Das geriatrische Basis-Assessment nach GOÄ abrechnen
Durch die Einführung neuer Ziffern anlässlich der EBM-Reform stellt sich die Frage, ob die neuen geriatrischen Leistungen auch bei Privatpatienten nach GOÄ abgerechnet werden können.
Die EBM-Ziffern 03360 “Geriatrisches Basisassessment” und 03362 “Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex” bilden zusammenfassend den erhöhten Aufwand in der Betreuung ab.
Vergleichbare Komplexziffern existieren in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht. Hier können die Einzelleistungen abgerechnet werden, die zwar aufwändiger und für Ärzte und MFA ungewohnt ist. Allerdings werden diese auch deutlich besser vergütet.
EBM-Reform 2013: konkrete Abrechnungsbeispiele Diabetes mellitus Typ II und Harnwegsinfekt
Die kürzlich beschlossene EBM Reform wird nunmehr ab Oktober umgesetzt und nicht nur Experten fragen sich, inwieweit die Absicht, die hausärztliche Grundversorgung zu stärken, tatsächlich auch gelingt. Man ist sich einig, dass diese Reform grundsätzlich den Arztpraxen nicht mehr Geld bringen wird, sondern lediglich eine Umverteilung in Richtung Geriatrie und Palliativ zur Folge haben wird. Nachstehend finden Sie zwei konkrete Abrechnungsbeispiele, anhand derer Gewinner und Verlierer der EBM Reform aufgezeigt werden.