Bei der Wechselwirkung von Strahlung mit Materie redet man von zwei Verschiedenen Streu Effekten (Klassische Streung und Compton Streuung) sowie zwei verschiedenen Absorptions Effekten (Photoeffekt und Paarbildung). Für die Röntgenstrahlung sind jedoch nur der compton Effekt sowie der Photoeffekt relevant.
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Fehleinschätzung: Adhärenz-Minimalismus am Beispiel einer internistischen Arztpraxis
Das Konzept des Adhärenz-zentrierten Praxismanagements (AZP) basiert auf der Befähigung der Patienten zu einem aktiven, selbstverantwortlichen Umgang mit ihrer Erkrankung. Dies geschieht in enger partnerschaftlicher Absprache mit dem behandelnden Arzt unter Einbeziehung aller Kooperationspartner. Hieraus resultiert eine Vielzahl von Vorteilen für den AZP-anwendenden Praxisinhaber, die sich auch in einem verbesserten wirtschaftlichen Erfolg niederschlagen. In welchem […]
260 Euro für einen Hausbesuch
Die Jobcenter sollen jetzt verstärkt “Blaumacher enttarnen“, denn “trotz einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnten im Einzelfall Zweifel an der Erkrankung bestehen”. Verdächtige werden zum medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgeladen, und der soll entscheiden, ob jemand wirklich krank ist oder nur so tut.
Unabhängig davon, dass eine solche Misstrauenskultur speziell bei psychisch Kranken zu einer unnötigen Verschlimmerung der Symptomatik führen kann, und dass dieser planwirtschaftliche Kontrollzwang schon fast wahnhafte Züge annimmt, entstehen dadurch auch noch zusätzliche Kosten, die in einem unbekannten Verhältnis zu dem nicht näher bezifferten, finanziellen Schaden durch “Blaumachen” stehen. Nach meiner Einschätzung werden die Kosten des Verfahrens um ein Vielfaches höher sein, als der zu erwartende Nutzen (nicht nur wegen der zu erwartenden Sozialgerichtsverfahren, die sich mit der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens werden befassen müssen).
Nein, auch die Verfahrenskosten selbst sind erwartungsgemäß hoch. Da der MDK keine Unterorganisation der Arbeitsagentur, sondern der Krankenkassen ist, müssen den Kassen natürlich ihre Auslagen erstattet werden: für eine Entscheidung nach Aktenlage werden 130 €, mit Untersuchung 210 €, und für einen Hausbesuch sogar 260 € fällig.
Wenn man dem gegenüber stellt, dass die umfassende Behandlung eines psychisch kranken Menschen für volle drei Monate mit knapp 50 € abgehakt wird, und dass ein Hausbesuch mit 28 € schon mehr als die Hälfte davon verbraucht, dann bekommt man ein klares Gefühl für die Perversion dieses Systems Fehlallokation der Mittel: die Kontrollbürokratie macht sich selbst fett, während die richtige Arbeit mit richtigen Menschen misstrauisch abgewertet wird.