Manchmal sieht man sich als Anwalt in Besprechungen mit ungewöhnlichen Fragen konfrontiert. So kam ein Mandant mit der Frage zu uns, ob er von seiner Ex-Freundin das Geld für eine Schönheitsoperation an den Brüsten zurückverlangen könne, da die Beziehung nicht gehalten habe, die Brustimplantate aber schon. Er habe ihr immerhin 6.500 Euro gezahlt. Im besagten Einzelfall bestand tatsächlich ein juristisch denkbarer Erstattungsanspruch, aber wir haben trotzdem angeregt, sich die Sache noch einmal zu überlegen.
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Was steckt dahinter? Was sind die Beweggründe? Welche Wege sind möglich? Ich möchte versuchen, einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion zu geben.
1. Ausgangslage
In keinem Land gibt es so starre Sektorengrenzen, eine so strikte […]
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