Nach längerer Zeit findet sich mal wieder ein neues Medizinblog in meinem Feedreader, dank eines Kommentares von Jan Dreher. Das Blog nennt sich Psychiatrie to go und wird seit dem Jahresanfang von eben jenem Jan Dreher gefüllt. Schaut mal vorbei!
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Vergaberecht im Gesundheitswesen – Muss das sein?
Die Bedeutung des Gesundheitswesens nimmt nicht zuletzt angesichts der demographischen Entwicklung der Bevölkerung stetig zu. Damit geht ein zunehmendes Maß an rechtlicher Regulierung einher. Das Vergaberecht, das bekanntlich eine Vielzahl von Fallstricken aufweist, hat hieran einen wachsenden Anteil. Es durchzieht mittlerweile ganz wesentliche Aspekte im Gesundheitswesen. Die Frage lautet: Muss das sein? Die Antwort ist: Ja – und es wird sich auch nicht mehr ändern. Das Vergaberecht ist nämlich kraft gesetzlicher Anordnung zu beachten, wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag vergibt.
Galaxia del Sombrero
Am gestrigen Abend ergab sich die Gelegenheit, die Sombrerogalaxie zu beobachten. Sie wurde am 11.5.1781 von Pierre Méchain entdeckt und später auch von Charles Messier beobachtet. Im originalen Messier-Katalog war sie aber nie vertreten, sondern wurde erst 1921 von Camille Flammarion als M104 in den Katalog eingetragen [1]. Für mich ist diese Welteninsel nur recht schwer zu beobachten, da sie immer vergleichsweise tief im Süden steht und somit nur recht kurze Zeit über die angrenzenden Hausdächer gelangt. Stünde sie zum… weiter
residenzpflicht
hinter diesem urdeutschem wort verbirgt sich die verpflichtung eines niedergelassenen arztes, nah an seiner praxis zu wohnen, diese also auch schnell im notfall erreichen zu können. in den meisten kreisen ist die notfallversorgung so geregelt, dass der hausarzt auch zu nachtzeiten stets seine patienten versorgen muss, idealerweise in seiner praxis.
wochenende und feiertage, oft auch die abende, werden sicher auch vielerorts durch notdienste abgedeckt, aber die müssen von den ärzten selbst organisiert werden. wer keine vertretung angeben kann, muss selbst für seine patienten da sein.
und dafür gibt es die regelung der residenzpflicht . momentan geht die rechtsprechung übrigens soweit, dass man innerhalb 30-45 minuten seine praxis erreichen sollte. frühere regelung gingen von 15 minuten aus, manchmal auch von 10 kilometern, beides ist gekippt worden, zum einen, weil man in manchen ballungsräumen in der hauptverkehrszeit länger braucht als eine halbe stunde, zum anderen, weil schlicht die wohnsituation überall schwieriger geworden ist.
patienten sehen das natürlich anders:
mutter: "ja hallo, wir würden dann gerne mal vorbeikommen."
ich: "wer spricht denn da und was hat denn ihr kind?"
mutter: "achso. hier ist reinhardt-liebrecht-cakmak, mein kind, der ist fünf, hat seit einer stunde fieber."
ich: "und wieviel?"
frau reinhardt-liebrecht-cakmak: "… habe ich nicht gemessen. ich komme dann trotzdem mal vorbei."
ich: "gute frau, ich kann ja ihre sorge verstehen, aber es ist zwei uhr nachts."
frau reinhardt-liebrecht-cakmak: "aber sie haben doch jetzt bereitschaft."
ich: "…rufbereitschaft. jetzt messen sie erstmal fieber, wenn der kleine wach ist und geben ein zäpfchen, wenns sehr hoch ist."
frau reinhardt-liebrecht-cakmak: "jetzt schläfter grad."
ich: "na, dann lassen sie ihn sowieso mal in ruhe, dann brauchen sie auch kein fieber messen."
frau reinhardt-liebrecht-cakmak: "sag ich doch, hab ich ja auch nicht. kann ich nicht doch kommen?"
ich: "ihr sohn schläft seelenruhig. da passiert jetzt nichts. falls er wach wird, können sie ja mal messen. zäpfchen. und morgen schauen wir ihn an. ok?"
frau reinhardt-liebrecht-cakmak: "ok. danke. jetzt haben sie mich etwas beruhigt. ich dachte nur, ich ruf mal an, weil sie doch unter der nummer erreichbar sind. sind sie dann morgen früh noch in der praxis?"
ich: "ich bin nicht in der praxis. ich bin zu hause…. ich liege im bett."
frau reinhardt-liebrecht-cakmak: "oh… ok… gute nacht."