Ehrlich, das ist mir ein Rätsel, warum die Krankenkasse Groupe Mutuel da so einen Aufstand macht.
Der Fall:
Die Frau bekommt in der Schwangerschaft Magnesiocard Pulver 5 verschrieben. Das kommt noch häufig vor: das Magnesium dient dazu frühen Wehen vorzubeugen, wirkt es doch Muskelentspannend und Krampflösend.
Die Krankenkasse weigert sich, das zu übernehmen.
Ihre Begründung: Magnesiocard Pulver 5 Beutel ist ein Medikament, das in der Schwangerschaft zu Schwangerschaftskomplikationen gehört und in dem Fall muss sie selber zahlen (da sie die Franchise noch nicht erreicht hat).
Ihre Begründung findet sich hier bei Comparis erklärt
Mutterschaft – umfasst Schwangerschaft und Geburt sowie die Zeit nach der Geburt (Wochenbett und Stillzeit). Auf Leistungen bei Mutterschaft muss in der obligatorischen Grundversicherung weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlt werden.
Dies gilt aber nur für die Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz konkret aufgezählt sind, also Kontrolluntersuchungen, Ultraschallkontrollen, Geburtsvorbereitungskurs, Entbindung, Betreuung durch eine Hebamme und Stillberatungen.
Hingegen fallen Therapien und Medikamente im Zusammenhang mit Komplikationen unter Franchise und Selbstbehalt. Dies ist im September 2001 vom Bundesgericht so festgehalten worden. Das betrifft z.B. die Hospitalisation zur Vermeidung einer Frühgeburt, die Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes und Infektionen oder eine psychotherapeutische Behandlung von Depressionen nach der Geburt ….
Magnesiocard ein Mittel gegen Schwangerschaftskomplikationen?
Fangen wir doch von vorne an. Mal abgesehen von der Schwangerschaft: Welche Arzneimittel werden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt? (Quelle: BAG)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt sämtliche Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind, im Rahmen der zugelassenen Indikationen/Anwendungen gemäss Packungsbeilage verwendet werden und in der Liste der vergütungspflichtigen Spezialitäten (Spezialitätenliste SL) aufgeführt sind. Die Kostenübernahme von Arzneimitteln der SL kann auf bestimmte medizinische Indikationen oder mengenmässig eingeschränkt werden (sogenannte Limitationen, in der SL als Limitatio L gekennzeichnet).
- Verordnung vom Arzt: Rezept ✔*Check!*
- Magnesiocard 5, 10 und 7.5 findet sich auf der Spezialitätenliste ✔*Check!*
- Limitationen hat es keine -✔*Check!*
- Indikation laut Kompendium:
Therapie des Magnesium-Mangels, verursacht durch z.B. Fehlernährung, Diuretikatherapie, Diarrhoe, Alkoholabusus; Tachykarde Herzrhythmusstörungen, vor allem bei Resistenz gegenüber anderen Antiarrhythmika;
Adjuvans zu Beta-2-Tokolytika bei Prodromi frühzeitiger Geburt resp. drohendem Spätabort;
zur Deckung eines erhöhten Bedarfs im Hochleistungssport und während der Schwangerschaft; ✔
Therapie der Eklampsie, Präeklampsie und des tetanischen Syndroms.
Wadenkrämpfe, Muskelzuckungen, restless legs
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