An anderer Stelle haben wir bereits über minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP berichtet. Nun hat ein Gericht in Madrid einer Patientin eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 7455 Euro zugesprochen, weil sie vor dem Einsetzen der Silikoneinlagen nicht ausreichend über das Risiko informiert worden sei. Der behandelnde Schönheitschirurg und die Klinik waren gemeinsam verklagt worden.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Schönheitschirurg und die Klinik ihren Informationspflichten nicht nachgekommen seien. In den Informationen, die die Patientin vor dem Eingriff erhalten habe, sei nicht ausreichend auf die Möglichkeit von Rissen der Implantate hingewiesen worden. Diese Information hätte aber in jedem Fall erfolgen müssen.
Das Urteil ist insoweit für Betroffene von Vorteil, als dass hier das Krankenhaus in Anspruch genommen werden konnte. Der Hersteller selbst ist inzwischen insolvent, sodass im Einzelfall geprüft werden muss, wer für den Schaden aufkommen muss. Hier helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter!