SAMW Richtlinien: Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie

Wie viel Marketing erträgt die Medizin und die medizinische Forschung? Welche Veranstaltungen dienen der sachlichen Information und welche sind Marketingveranstaltungen? Wann fängt Korruption an? Welches Verhalten ist nutzbringend? (Für wen?) Welches Verhalten ist tolerierbar? Was gibt es für Richtlinien in der Schweiz? Sind diese verbindlich?

Alle müssen zusammenarbeiten um Fortschritte in der Medizin zu machen. In bei gewissen Formen müssen aber Regeln zur Zusammenarbeit aufgestellt werden, damit es keine negativen Auswirkungen für die Patienten und die Forschung gibt. Besonders beachtenswert ist die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und klinischen Forschern und Ärzten.

Die Pharmaunternehmen sind gewinnorientierte, den Aktionären verpflichtete und häufig riesige finanzstarke Unternehmen. Die Forscher sind der Wahrheit verpflichtet, die Mediziner den Patienten. Forscher und Mediziner sind jedoch auch Menschen. Sie reagieren wie jedermann auf Anreize – bewusste und unbewusste. Die Forscher brauchen Geld für ihre Forschung. Die Pharmaunternehmen wollen ihre Produkte verkaufen.

Um die Zusammenarbeit zwischen der Pharma- und Medizinaltechnikherstellern und den Ärzten in der Schweiz zu regeln, haben die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) die Richtlinien Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie erlassen. Diese Regeln wurden von 2001 bis 2005 erarbeitet und wurden 2006 publiziert:

Schweizerische Ärztezeitung 2006;87:5: Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie» (PDF)

Diese Richtlinien sind für die Mitgliedsärzte der FMH (Schweizer Ärzteorganisation) durch Art. 18 der Standesordnung FMH (PDF) verbindlich.

Auszug aus den Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (kursive Hervorhebung von mir):

8. Bei der Publikation und Präsentation von Ergebnissen eines Versuchs ist dessen Finanzierung offenzulegen
In den Publikationen von Versuchsergebnissen ist in einer Anmerkung oder Fussnote für die Leserschaft deutlich erkennbar zu machen, wer den Versuch als Sponsor finanziert hat. Bei der Vorstellung von Versuchsergebnissen an Vorträgen, Kongressen und dergleichen ist deutlich auf diese Tatsache hinzuweisen; ebenso sind allfällige Interessenbindungen der Autoren offenzulegen.

9. Die Interpretation der Ergebnisse eines Versuchs muss von den Interessen des Sponsors unabhängig sein
Bei der Interpretation von Versuchsergebnissen in Publikationen und bei Präsentationen ist auf die Vermeidung von Interessenkonflikten zu achten. Der verantwortliche Prüfer muss deshalb besondere Sorgfalt darauf verwenden,
– die im Versuch festgestellten erwünschten und unerwünschten Wirkungen eines Produktes oder Verfahrens tatsachengetreu und kritisch zu diskutieren;
– das Kosten-Nutzen-Verhältnis des geprüften Produktes oder Verfahrens möglichst objektiv darzustellen.

10. Forscher wirken nicht mit beim Marketing von Produkten, an deren Prüfung sie beteiligt waren
Für einen Versuch verantwortliche oder daran beteiligte Prüfer dürfen ihre Glaubwürdigkeit nicht in Frage stellen, indem sie sich an Marketingaktionen für das geprüfte Produkt oder Verfahren beteiligen

7. Referenten und Organisatoren legen allfällige persönliche oder institutionelle kommerzielle Interessen, finanzielle Verbindungen zum Sponsor, Beratertätigkeit im Auftrag des Sponsors oder Forschungsunterstützung durch den Sponsor offen
Referentenhonorare sollen angemessen sein. Im Programm und in den Unterlagen einer Veranstaltung werden alle Sponsoren aufgeführt. Referenten legen ihre Interessenbindungen dem Veranstalter, der Fachgesellschaft sowie vor Beginn ihrer Präsentation den Teilnehmern auf geeignete Weise offen.

Diese Richtlinien sind auch als Broschüre des SAMW erhältlich: Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie» (PDF)

Konkret heisst dies, falls Interessenbindungen bestehen, dass bei allen Publikationen und Vorträgen auf diese Interessenbindungen hingewiesen werden muss.

Achtet euch bei den nächsten Vorträgen, ob Forscher und Ärzte auf ihre Interessenbindungen hinweisen.

Die SAMW haben eine neue Fassung 2013 der Richtlinien veröffentlicht. Diese treten am 1. Februar 2013 in Kraft.


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