Es ist Samstag und in die Apotheke kommt ein … etwas seltsamer Mann. Erster Eindruck: Der hat irgendetwas genommen – Pupillen klein, und mit dem Kopf macht er so … kreisförmige Bewegungen, wenn er etwas sagt. Dabei schaut er einen nicht mal richtig an, wenn er redet.
Auf dem Rezept das er uns bringt: Eine (Vorrats-) Packung starke Beruhigungsmittel. Ausgestellt von einem Arzt ausserhalb dieses Kantons.
Der Mann hat keine Krankenkassenkarte dabei. Geld habe er auch keines – und auch keinen Ausweis. Den habe er verloren.
Aber er besteht darauf, dass wir ihm das Medikament geben, denn: „Wenn der Arzt das aufgeschrieben hat, dann müssen sie mir das abgeben!“ Auch wenn er weder Krankenkassenkarte, noch ID, noch Geld hat dafür. Für ein Mittel, das nur eine halbe Stufe unterhalb eines Betäubungsmittels steht.
Ummm, “Nein.”
Speziell „Nein“, weil das nicht gerade unter lebenswichtige Medikamente fällt.
Während ich noch mit ihm am Diskutieren bin, setzt er sich auf den Boden (ja, wir haben Wartestühle). Er will nicht gehen, bevor er nicht sein „Mittel“ hat. … Mein „Nein“ will er einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Dafür schläft er jetzt bald ein.
Am Schluss muss ich die Polizei holen, um ihn aus der Apotheke zu schaffen. Das klappt sogar ohne Riesenaufstand – was kein Wunder ist, der Mann ist inzwischen mehr schlafend als wach. Wofür braucht der noch ein Beruhigungsmittel?
Übrigens: nein, der Arzt war auch nicht erreichbar – das Rezept hätte auch gefälscht sein können.
Ich kann verstehen, dass er kein Geld hat für Medikamente, aber die Ausweise, die er bekommen hat– auf die muss man aufpassen!
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