Die für die Einrichtung des Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verantwortliche Bundesärztekammer hat der Darstellung widersprochen, dass Patienten die eigenen Notfalldaten nicht einsehen können.
und
Die Bundesärztekammer ergänzte auch die Frage zum Datenerhalt der Notfalldaten. Nach ihrer Darstellung kann ein Backup dieser Daten im Praxis-Verwaltungssystem des Arztes vorgehalten werden.
Ist doch immer wieder schön zu sehen, wie die BÄK den Kollegen ins Kreuz in die Bresche springt, wenn mal Kritik an der “Gesundheitskarte” laut wird. Darauf ist wirklich Verlass! Und sie vergessen nicht einmal die Erwähnung eines so genannten “Leistungserbringers“!!
Ich erinnere mich daran (p115), dass auf dem vorjährigen Ärztetag einstimmig der Beschluss gefasst wurde, dass der Begriff „Leistungserbringer“ in unseren Reihen nicht mehr benutzt werden soll. Ich bitte die Verwaltung, sich an diese Beschlusslage zu halten.
Da wird schon wieder eine Abmahnung fällig