Unterweisungen im Strahlenschutz nach §36 RöV bzw. §38 StrlSchV


Nach Strahlenschutzrecht sind alle Beschäftigten und – soweit zutreffend – sonstige Personen  verpflichtet an entsprechenden Unterweisungen  teilzunehmen und nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß den Unterweisungen des Unternehmens für ihre Sicherheit und Gesundheit bei ihren Tätigkeiten und bei ihrer Anwesenheit in Kontrollbereichen selbst Sorge zu tragen. Ziel der Unterweisungen ist es, den Beschäftigten die Kenntnis über die […]

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