Ein Allergologe empfiehlt einer Patientin, sich wegen einer Wespengiftallergie ein „Notfallset“ verschreiben zu lassen. Jetzt bittet eine Allgemeinmedizinerin bzw. ein Allgemeinmediziner um Hinweise, was zu diesem Set gehören sollte. Die mehr…
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Gesundheitsmessen im Januar 2012
20.01. – 22.01.2012
Die Yoga Expo München ist eine Messe rund um die Themen Ayurweda, Yoga, alternative Heilmethoden und Vollwerternährung und findet in München im M,O,C Veranstaltungscenter in der Lilienthalallee 40 statt. Die Messe ist am 1. Tag von 15:00 bis 20:00 Uhr, am 2. Tag von 10:00 bis 19:00 Uhr und am 3. Tag von […]
EU-Wettbewerbshüter besuchen Pharmakonzerne
Die Untersuchungen der EU-Kommission zu Wettbewerb-feindlichem Verhalten der Pharmaindustrie hat mit einem Paukenschlag begonnen. Ermittler haben in dem Zusammenhang heute in mehreren Firmen Razzien durchgeführt.
EU-Wettbewerbshüter besuchten unter anderem Geschäftsräume von AstraZeneca, Sanofi-Aventis, Pfizer und GlaxoSmithKline (GSK). In Deutschland ist der Generikahersteller Ratiopharm betroffen. Der Verdacht: Die Pharmakonzerne wollen mit alten Medikamenten Kasse machen und verzögern die Entwicklung neuer Wirkstoffe bzw. die Einführung von Generika.
Die EU-Kommission will herausfinden, ob einige Unternehmen Patente und andere Rechte missbrauchen, um Konkurrenten vom Markt fern zu halten. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, es gehe um das Sammeln von Informationen, mit dem Ziel den Wettbewerb auf dem Pharmamarkt zu verstärken. Sollte die Ermittlung jedoch Verstösse gegen das EU-Wettbewerbsrecht an den Tag bringen, werde sie nicht zögern, konkrete Kartellverfahren einzuleiten, fügte die EU-Kommissarin an.
Nach Angaben von Reuters waren Pfizer, GlaxoSmithKline (GSK), AstraZeneca, Johnson & Johnson (J&J), Merck & Co und Sanofi-Aventis betroffen. Laut Marketwatch haben Pfizer, GSK, Sandoz und AstraZeneca bestätigt, dass die EU-Kommission sie kontaktiert hat.
Die Untersuchung soll über ein Jahr gehen und ein Bericht im Frühjahr 2009 vorliegen.
Aufgespritzt
Kurz notiert:
…
5. mit der bildlichen Darstellung
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b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung,
§ 11 Heilmittelwerbegesetz.
Wie werde ich nach der Behandlung aussehen? Welche Ergebnisse kann ich erwarten? Hier finden Sie einige Fotos von Personen, die mit Restylane® behandelt wurden, aufgenommen vor und nach der Behandlung.