Ein coliquio-Mitglied möchte wissen, ob die verschiedenen Medikamente, die er in seiner HNO-Praxis verschreibt, die Wirkung hormoneller Kontrazeptiva beeinflussen können. Sehr konkret antwortete eine Gynäkologin mit einer entsprechenden Medikamentenliste (siehe mehr…
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OLG Braunschweig: Ärzte sind Beauftragte der Krankenkassen
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig könnte die Spielregeln für die Beziehungen zwischen Ärzten und Pharmaindustrie ziemlich durcheinander bringen. Die Richter urteilten, dass Kassensärzte als Beauftragte der Krankenkassen handeln.
Damit unterlägen die Ärzte dem § 299 des Strafgesetzbuchs – Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. In dem vorliegenden Fall hatte ein Braunschweiger Apotheker einem Arzt mit 187000 DM den Umbau seiner Praxis finanziert und später monatlich an die 2000 Euro Mietkostenzuschuss überwiesen. Im Gegenzug habe der Arzt nach Auffassung der Staatsanwälte den Apotheker unter anderem bei den Verschreibungen von Zytostatika bevorzugt.
Nach dem Urteil, wenn es Bestand hat, könnten Ärzte zukünftig wegen Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung bestraft werden. Dementsprechend eindeutig fällt die Bewertung aus: Die Leiterin der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht in dem Bechluss ein Erdbeben. Die Krankenkassen reagierten ausgesprochen zustimmend. Während die KV Niedersachsen und eine Ärztekammer die Freiheit des Arzt bedroht sehen und eine Kriminalsierung befürchten.
Die Ausweitung des § 299 StGB auf Kassenärzte bedeutet jedoch auch ein Strafbarkeitsrisiko aus steuerlicher Sicht für die Pharmaindustrie. Ausgaben, die ein Verstoss gegen § 299 sind, unterliegen dem Betriebskostenabzugsverbot, sprich: Jeder Buchhalter, der derzeit och einen Cent an einen Arzt für was auch immer zahlt (Essen, Kongressreise, Bürostuhl etc.), könnte im Nachhinein damit rechnen, wegen Steuerhinterziehung zur Verantwortung genommen zu werden. Das Urteil sollte im Controlling und bei den Finanzverantwortlichen der Pharmaindustrie bekannter werden. Denn eine Ordnungswirdrigkeit bezahlt das Unternehmen aus der Portokasse, bei einem Strafverfahren müssten sie für ihr Unternehmen und das Management den Kopf hinhalten.
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Update 30.4.2010
Kommentar von zwei Anwälten im Ärzteblatt. Verdacht auf Bestechlichkeit: Strafrechtliches Risiko nimmt zu.
Apps im Matic-Test: KBV Bundesarztsuche
Hallo zusammen, heute möchte ich Euch mit der KBV Bundesarztsuche wieder eine kostenlose App vorstellen. Ihr seid auf der Suche nach einer Ärztin oder einem Arzt? Die Suche im Telefonbuch bzw. den gelben Seiten kommt für Euch nicht in Frage? Ihr sei…
Gesundheitsreform bringt Mehrausgaben für Selbstständige…
Mit dem 1.1.2009 wird die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Ausmass wirksam. Über den Gesundheitsfonds wurde in den Medien ausreichend diskutiert. Unbeachtet blieb bisher eine für Freiberufler und Selbstständige relevante Änderung.
Diese freiwillig Versicherten werden nicht nur durch den hohen Beitragssatz von wahrscheinlich deutlich über 15% belastet, sondern darüber hinaus muss das Krankengeld nun extra versichert werden. Selbstständige konnten bisher über ihre freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse auch eine Krankengeldversicherung abschliessen, was dem normalen Beitragssatz entsprach. Ab 2009 müssen sie sich nach Alternativen umsehen. Notwendig macht dies die Änderung des Paragrafen 44 SGB V: “Keinen Anspruch auf Krankengeld haben hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige.”
Die Krankenkassen müssen Wahltarife gegen eine Zusatzprämie anbieten. Damit nicht genug, denn der Versicherte muss sich dann 3 Jahre an die Krankenkasse binden. Kündigung und Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge fordert, sind in dieser Zeit ausgeschlossen. Natürlich auch der Wechsel in eine private Krankenversicherung.
Wenn man davon ausgeht, dass freiwillig Versicherte zur Zeit eher in einer günstigen gesetzlichen Krankenkasse sind, kommen auf die Versicherten, sofern diese selbstständig sind, Mehrausgaben vermutlich von fast 5%-Punkte für die Sozialversicherung zu.
Eine schwere Wahl für Selbstständige und Freiberufler. Private Versicherungsalternativen, ob Vollversicherung oder private Krankengeldversicherung setzen eine Gesundheitsprüfung voraus und die Familie muss extra versichert werden. Am Ende werden sich viele Freiberufler, besonders die ein geringes Einkommen haben, gegen eine Krankengeldversicherung entscheiden. Und damit bei längerer Krankheit in Hartz IV fallen.