Hier wird über einen Patienten berichtet, der ein bis zwei Tage nach einer hausärztlich verabreichten Fiebertherapie zur Behandlung eines soliden Tumors einen ausgeprägten Hautinfekt bekam und ein akutes Nierenversagen erlitt. mehr…
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Belastung und Überlastungsanzeigen
Klinikrealität in Deutschland. Pflegekräfte schreiben Überlastungsanzeigen. Das WDR-Magazin Westpol dokumentiert die Folgen des Personalabbaus und Geldmangels in den Krankenhäusern, die die Versorgung beeinträchtigen.
“Überlastungsanzeige” war selbst mir ein neuer Begriff.
Regividerm: Wenn die Ethikkommission Urlaub hat……
1. Wirkung der Prophylaxe bei neurodermitischer Disposition der Eltern
Bei einer Gruppe von 10 Kleinkindern (0-1 Jahre), deren Eltern, zumindest ein Elternteil, unter manifester Neurodermitis leiden, wurde die gemäß obigem Beispiel hergestellte Salbe 3mal täglich für den Zeitraum von 3 Monaten auf die gesamte Hautoberfläche aufgetragen. Die Wirkung der erfindungsgemäßen Salbe auf die Haut wurde für ein halbes Jahr nachbeobachtet.
Während der Nachbeobachtungszeit trat bei keinem der untersuchten Kleinkinder eine neurodermitische Hautveränderung auf.
Aus einer Patentbeschreibung des Regividerm-Erfinders (via Ökotest-Forum und Spiegel-Online-Forum).
Es ist von gesunden Kindern die Rede. Spiegel-Online-Forumsteilnehmer “1lauto” dazu:
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Update: Zur Erläuterung, weil dieser Eintrag hier und da anders verstanden wird, als er gemeint war. Es geht nicht etwa darum, dass Regividem nur an gesunden Menschen getestet worden sei. Das ist nicht der Fall.
Es geht darum, dass angeblich 10 gesunde Säuglinge monatelang auf der gesamten Hautoberfläche (!) mit dem oben genannten vom Erfinder komponierten Chemikalienmix eingecremt worden seien. Das wäre nicht nur unethisch, sondern natürlich auch illegal. Ich nehme deshalb zugunsten des Erfinders an, dass er diese Studie frei erfunden hat.
Viagra-Kartell
In der Schweiz wirft die Wettbewerbskommission den Pharmakonzernen Bayer, Pfizer und Lilly illegale Preisabsprachen bei Potenzmitteln vor. Die Unternehmen sollen bei den Preisempfehlungen für ihre Medikamente gegen erektile Dysfunktion (Levitra®, Viagra®, Cialis®) den Wettbewerb ausgeschaltet haben. Die Behörde hatte seit 2006 ermittelt. Nun haben die Hersteller einen Monat Zeit für eine Stellungnahme. Die drei Unternehmen setzen mit ihren Potenz-Pillen über 3,5 Milliarden Dollar im Jahr um.
Es ist damit zu rechnen, dass bei Erfolg der Klage, die Wettbewerbshüter in der EU und den USA nachziehen werden. Beispielsweise kosten 4 Tabletten Viagra® in der geringsten Dosierung in Deutschland 44,11 Euro (Apothekenverkaufspreis) und der Konkurrent Levitra® 46,16 Euro. Nur Lilly ruft mit 54,99 Euro für Cialis® einen höheren Preis auf. Der Wirkstoff hat jedoch mit 17,5 Stunden eine deutlich grössere Halbwertszeit und soll bis zu 36 Stunden nach der Einnahme wirksam sein. Ein Preiswettwettwerb bei diesen, in der Regel vom Patienten voll zu zahlenden Medikamenten, ist nicht so recht erkennbar.