Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) bleiben trotz des Ultraschall-Screenings wärend der Schwangerschaft zu viele Fehlbildungen bei Ungeborenen unentdeckt.
Die Gesellschaft hat in einer Pressemitteilung beklagt, dass trotz der bislang im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge angebotenen drei Ultraschalluntersuchungen eine erschreckend hohe Zahl an Fehlbildungen nicht festgestellt wird. Die DEGUM begrüßt daher Änderungen bei den Mutterschaftsrichtlinien, die systematische Ultraschalluntersuchungen zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche vorsehen, bezweifelt aber, dass die Änderungen ausreichend sind. Die bisherigen Regelungen hatte die DEGUM als „nicht mehr zeitgemäß“ eingeschätzt. Die neue Regelung, nach der schwangere Frauen eine Ultraschalluntersuchung „mit systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen besonders qualifizierten Untersucher“ zusteht, beurteilt die Ultraschallgesellschaft als Schritt in die richtige Richtung. Kritik wird an der Qualität der Untersuchung geäußert: die Anforderungen an den Umfang der Untersuchung und die Qualifikation der untersuchenden Ärzte entsprächen nicht den Kriterien einer detaillierten Organdiagnostik. Zitiert wird dazu Professor Dr. med. Ulrich Gembruch, Direktor der Abteilung für Geburtshilfe und Pränatalmedizin am Universitätsklinikum Bon: „Studien zeigen, dass die pränatalen Entdeckungsraten für schwere Fehlbildungen zunehmend hinter denen anderer europäischer Länder zurückfallen“. Anzustreben sei eine Erkennungsrate zwischen 70 und 80%. Da der Frauenarzt die Untersuchung durchführe und die Schwangere erst bei Auffälligkeiten an einen Ultraschall-Spezialisten überweise, sei die Gefahr, dass Fehlbildungen nicht entdeckt würden, immer noch zu hoch. Bestimmte seltene Fehlbildungen z.B. seien nur schwer zu identifizieren.
Aus gegebenem Anlass wird die DEGUM das Thema auf einer Pressekonferenz am 29. März in Berlin diskutieren. Genaue Informationen bietet die Homepage der Gesellschaft.