Ein Kardiologe diskutierte mit Kollegen über Strahlenbelastungen und -dosen. Die Frage, warum mit einer CT-Untersuchung die Jahreshöchstdosis von 1 mSv um das 50-Fache überschritten werden kann bzw. darf, gibt er mehr…
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Bundesregierung sieht keine Werbung bei HPV-Impfung
Mittlerweile online ist eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zur “Wirksamkeit und Vermarktung der HPV-Impfung in Deutschland”.
Einige interessante Punkte aus dem 14-seitigen Dokument:
- Die Bundesregierung räumt ein, dass die von der STIKO ins Feld geführte Impfeffektivität von 92,5 Prozent gegen HPV16 und 18 assoziierte Zervixkarzinome und des lebenslangen Schutzes nach Impfung bzw. des Vorliegens einer boosterbaren Impfung zum Erreichen eines Langzeitschutzes lediglich eine Annahme darstellt. Diese Zahl wurde benötigt, um in einer Modellrechnung die „number needed to vaccinate“ (NNV) einschätzen zu können, also die Zahl der Frauen, die geimpft werden müssen, um statistisch einen Fall von Gebärmutterhalskrebs zu verhindern.
- Die Bundesregierung hat keine Ideen, wie die vom DIMDI angemahnte Evaluation zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung aussehen soll. Dabei wird sich auf die von den Impfstoffherstellern zugesagten Langzeitstudien verlassen.
- Zu der Entwicklung der Teilnahmebereitschaft am Vorsorge-Screening und den Folgen für den bevölkerungsbezogenen Nutzen der Impfung wird lediglich angemerkt, dass sich die HPV-Impfung als Massnahme der primären Prävention und die Früherkennung als Maßnahme der sekundären Prävention ergänzen würden. Die weiter oben in der Anwort erwähnten Empfehlungen, die derzeit im Rahmen des Nationalen Krebsplans zur Anpassung der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung an die Qualitätsvorgaben der Europäischen Leitlinien erarbeitet werden, sind scheinbar für das Bundesgesundheitsministerium in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung.
- Von der Bundesregierung wird abgelehnt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, dass der Gemeinsamen Bundesausschuss auch Impfungen einer
Kosten-Nutzen-Bewertung unterziehen kann. Es bleibt bei dem schwammigen Kriterium “Wirtschaftlichkeit”. Wohl zur Freude der Impfstoffhersteller. “Der Ausschluss oder die Einschränkung einer alternativlosen, zweckmäßigen und medizinisch notwendigen Impfung allein aufgrund von Kostenerwägungen ist nicht möglich.” - Ob sich die Ärzte an die STIKO-Empfehlung halten (12- bis 17-jährige Mädchen, die bislang noch nicht sexuell aktiv waren), interessiert die Bundesregierung nicht. “Es liegt in der Verantwortung der betreuenden Ärztinnen und Ärzte, nach individueller Prüfung von Nutzen und Risiko ihren Patientinnen die Impfung gegen HPV auf der Basis der Impfstoffzulassung anzubieten.” Alles andere wäre auch ein harter Schlag gegen Das Marketing der beiden Hersteller.
- Bei der Frage, ob die Darstellung der Wirksamkeit der HPV Impfung in Fernsehwerbespots und anderen Marketingmassnahmen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstossen, verweist auf die zuständigen Länderbehörden. Wenn man die agressiven “Aufklärungskampagnen” vor Augen hat, mutet der Satz “Es kann nie ausgeschlossen werden, dass selbst neutrale sachliche Darstellungen zu medizinischen Sachverhalten auf einzelne Personen verängstigend wirken” fast zynisch an.
- Trotzdem ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Angaben zu Rangfolgen von Erkrankungen oder Sterblichkeiten in der Gesundheitsaufklärung wenig sinnvoll sind. Sie würden keine Aussage zu Erkrankungshäufigkeiten und individuellem Risiko zulassen. Wie es aussieht waren die in den Werbekampagnen propagierten Sätze wie “zweithäufigste Todesursache” immer noch neutral genug.
- Das Desinteresse an Ermittlungen wegen illegalen Marketings in anderen Ländern, verwundert daher nicht. Sponsoren sind wilkommen: “Die Förderung der Inanspruchnahme von durch die STIKO empfohlenen Impfungen ist ein Anliegen der Bundesregierung.” Im Übrigen wird immer wieder betont, Werbung im Sinne des HWG setze stets voraus, dass mit der Absicht der Absatzförderung bzw. Umsatzsteigerung gehandelt werde. Ist klar nee, die Impstoffhersteller sponsern wegen der Stärkung des “Impfgedankens”.
- Stolz zeigt sich die Bundesregierung ob der Tatsache, dass die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur HPV-Impfung monatlich ca. 1500 Mal aufgerufen werden. Die PR-Firmen, die die Kampagnen der Impfstoffhersteller planen, würden bei solchen Zahlen vom Hof gejagt werden.
- Der aktuelle Preis der drei Impfungen liegt in Deutschland bei ca. 480 Euro (Apothekenverkaufspreis). Die Bundesregierung räumt ein, dass in Grossbritannien, den Niederlanden und der Schweiz die Regierungen mit den Herstellern besondere Preise ausgehandelt haben, was den Preis auf ca. 210 Euro senkt. Ist aber kein Grund zur Beunruhigung, wie haben es ja: “Eine systematische Übersicht zu Verbraucherpreisen der HPV-Impfung in Europa steht der Bundesregierung nicht zur Verfügung”. Die verdammt ähnlichen Preise der beiden Impfstoffhersteller riechen auch nicht nach Absprache: “Das Bundeskartellamt hat mitgeteilt, dass ihm keine Beschwerden in dieser Sache vorliegen und dass es kein Verfahren führt.”
Wie aus der Antwort zu entnehmen ist, werden in Kürze die Ergebnisse der Neubewertung der HPV-Impfung von der STIKO veröffentlicht. Überraschungen wären überraschend.
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