Ärztekammer kann nicht uneingeschränkt die Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige verbieten

In einem aktuellen Urteil vom 30.03.2012 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass eine Ärztekammer kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen kann. Das Verwaltungsgericht Berlin stellte aber ausdrücklich klar, dass die Überlassung todbringender Medikamente … Weiterlesen

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