Wer hätte es je geglaubt, der Hygieneartikel „Einmalhandschuhe“ hätte keinen nachgewiesenen medizinisch-therapeutischen Nutzen. Dies mussten wir von der Krankenkasse erfahren in der Ablehnung der Einmalhandschuhe fürs sterile tracheale Absaugen.
Sind also Einmalhandschuhe nutzlos und warum wird dann der Einmalhandschuh verwendet im Rettungswesen, im Operationssaal oder beim Katheterisieren der Harnwegsblase. Wenn ich länger über diese Schlagwortgruppe „medizinisch-therapeutischer Nutzen“ nachdenke, entsteht die Frage, was versteht die Sachbearbeitung der Krankenkasse überhaupt darunter. Ich kann diese Frage nicht beantworten
Der sterile Einmalhandschuhe dient, wenn ich die Hygiene richtig verstehe, der Sicherung einer ärztlichen Behandlung. Ein Beispiel wäre im Operationssaal. Würden die Operateure ohne Handschuhe arbeiten, so bestände eine hohe Gefahr der Wundinfektionen, da Hände auch nach der Händedesinfektion nicht steril sind. Entzündet sich die Wunde, so kann es das gewünschte Operationsziel vernichten. Der Patient erhält nicht die gewünschte Lebensqualität und eine Entzündung kann eine erneute Operation nötig machen. Ein Beispiel ist die Amputation eines Zehs — eine weitere schwere Entzündung des OP-Wunde am Fuss macht eine weitere, höhere Amputation nötig.
Sie fragen, was hat dies mit dem Absaugen in der Trachea zu schaffen. Durch das Tracheostoma ist doch eh alles offen hin zu der Luftröhre und somit in die tieferen Atemwege. Dies ist richtig — doch besteht durch das Absaugen eine Keimverschleppung in die tiefen Atemwege, wenn nicht sauber und hygienisch gearbeitet wird. Es können Bakterien, Viren oder Pilze von den Händen auf den Katheter übertragen werden und dieser transportiert es in den Atemwegen. Aber selbst die auf der Haut unproblematischen Keime könnten Probleme in der Luftröhre verursachen. Die Trachea besteht aus einer Schleimhaut und diese hat eine minimalste Keimbesiedlung, die tieferen Atemwege sind bei gesunden Menschen keimfrei. Werden auf der Schleimhaut Keime transportiert, so kann die Schleimhaut der Trachea geschädigt werden und es kann zu einer Besiedelung der tieferen Atemwege kommen bis hin zu schweren Entzündungen. Eine andere Komplikation beim Absaugen ist, dass durch den Absaugvorgang es zu Mikroverletzungen der Schleimhaut der Luftröhre kommen kann — dies lässt sich nicht immer verhindern. Werden im gleichen Moment noch Keime in diese Wunde transportiert, so kann der Nährboden für eine Entzündung gesetzt werden.
Was ist also das oberste Gebot: Steriles Absaugen. Es kann und sollte gut funktionieren mit der Non-Touch-Methode, doch die Realität der Pflege zeigt ein anderes Bild. Ich sauge ab, aber ich erwische nicht das Sekret in der Kanüle oder Luftröhre. Es befindet sich tiefer und somit muss ich tiefer absaugen. Ich schiebe also den Katheter nach, in dem ich mit der Hand nachgreife an diesem. Die Stelle des Katheters, wo vorher meine Finger waren, befindet sich somit jetzt in der Kanüle — ohne sterile Handschuhe ist somit die Keimverschleppung komplett.
Mit dem Einsatz eines Einmalhandschuhes besteht ein medizinisch-therapeutischer Nutzen, da der ärztliche Behandlungsplan gesichert wird, so mein Verstehen. Das Sekret muss aus dem Atemwegen abgesaugt werden, damit es dort keine weiteren Probleme wie Atemprobleme oder Erstickung verursacht oder auch Lungenentzündungen vermieden werden, da für einen freien Atemweg gesorgt wird. Durch den Einsatz mit Einmalhandschuhen sorge ich dafür, die Keimbelastung im Absaugvorgang aufs Minimum zu beschränken und verhindere so auch Entzündungen in den unteren Atemwegen.
Mal sehen, wie die Geschichte sich weiter entwickelt, denn sicherlich kann man sich streiten, wie man “medizinisch-therapeutischen Nutzen” definiert — vielleicht ist eine hygienische Arbeitsweise eine individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) und keine Basisleistung.