… hat er zunächst ein Kommunikationsproblem. Eine befreundete Ärztin erzählte mir neulich, dass „Gott sei Dank“ ein Dolmetscher dabei war, als sie einen gehörlosen Patienten behandelte. Gerade im Gesundheitswesen kommt es oft zu Missverständnissen bei der Kommunikation. Deswegen hat der Deutsche Gehörlosenbund e.V. eine Broschüre mit Tipps zum Umgang mit gehörlosen Patienten veröffentlicht.
Deutsche Gebärdensprache lernen viele gehörlose Menschen von der Pike auf. Sie besitzt eine eigene Grammatik, die sich grundlegend von der gesprochener Sprachen unterscheidet und ist nicht etwa eine Universal-Sprache, wie viele meinen. Gebärdensprache verwendet Mimik und Gestik, also Handzeichen, Bewegung und Körperhaltung. Seit 2002 ist sie in Deutschland als eigene Sprache anerkannt und nach Sozialgesetzbuch haben hörbehinderte Menschen das Recht, sie in der Kommunikation mit Behörden und Ärzten anzuwenden.
Deutsch ist also mehr eine Fremd- als eine Muttersprache für Gehörlose. Dementsprechend schwierig ist es für manche von ihnen, sich in Deutsch, sowohl in gesprochener als auch geschriebener Form, auszudrücken. Wer meint, von den Lippen ablesen wäre einfach, der irrt: Nur etwa 30 Prozent des Gesprächsinhaltes können wirklich über das Mundbild erfasst werden, der Rest muss über den Kontext erschlossen werden. Stellen Sie sich mal vor, Sie müssten eine Unterhaltung auf Französisch ausschließlich durch Lippenablesen bestreiten!
Wenn sich also der gehörlose Patient fürs Lippenablesen entscheidet oder ihm nichts anderes übrig bleibt, weil kein Dolmetscher anwesend ist, sollten Ärzte einerseits auf ein Mundbild mit deutlicher Aussprache achten – aber andererseits auch nicht überdeutlich oder übertrieben langsam sprechen. Das verzerrt nämlich das Mundbild. Die Worte können stattdessen mit aussagekräftiger Gestik und Mimik unterstützt werden. Dabei auf gute Lichtverhältnisse achten und beim Sprechen immer Blickkontakt halten. Dies gilt auch in Anwesenheit eines Dolmetschers.
Die Organisation des Übersetzers liegt übrigens im Verantwortungsbereich des behandelnden Arztes. Es sollte vorher geklärt werden, wer sich um den Dolmetscher kümmert, da manche Patienten einen zur Behandlung mitbringen. Dolmetscher bei ambulanten Untersuchungen werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Bei stationären Krankenhausaufenthalten sind sie schon in der Fallpauschale enthalten.
Das Projekt „Barrierefreie Praxis“ innerhalb der Arzt-Auskunft schließt auch Kommunikation durch Gebärdensprache und Terminabsprache per SMS, Fax oder E-Mail ein. So können gehörlose Menschen gezielt nach geeigneten Ärzten suchen oder sich vor dem Arztbesuch informieren, ob eine Praxis barrierefrei ist.
Mehr Informationen zum „gehörlosen Patienten“ bietet der Deutsche Gehörlosenbund e.V. zum kostenlosen Download oder Versand auf seiner Homepage an.