Das ALARA-Prinzip und Rechtfertigung


Die Abkürzung ALARA steht dabei für: As Low As Reasonable Achievable = so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar . Nach den mittlerweile in deutsches Recht umgesetzten EU-Richtlinien 96/29 und 97/43 darf jeder Röntgenarzt nur dann eine Röntgenaufnahme einschließlich einer CT-Untersuchung anordnen bzw. durchführen, wenn sie unabdingbar ist und auch durch keine anderen Untersuchungen, wie Magnet-Resonanz-Tomografie (MRT), […]

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