Ein Kollege wird von einem Diabetespatienten (Typ II, intensivierte Insulintherapie, seit mehr als 15 Jahren erfolgreiche Führung auf diese Weise) nach einer neuen “Therapiespritze” gefragt, von der er in der mehr…
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Bigottes von Halbgöttern
Aus den Antworten der Gesellschaft für Virologie (GfV) und der Deutschen Vereinigung für Viruserkrankungen (DVV) auf einen Fragenkatalog der Grünen zur HPV-Impfung:
[…]
Es ist sachlich richtig, dass die Pharmaindustrie sowohl in Fachmedien, wie auch in der Laienpresse PR betrieben hat. Dies wurde durch Zahlungen an Dritte (z.B. an das grüne Kreuz) in der Laienpresse oder durch Anzeigen in der Fachpresse finanziell unterstützt, ohne dass dies für den Konsumenten kenntlich war (siehe Antwort Frage 7.). Dies ist ein allgemeines Problem im Journalismus und betrifft nicht nur den Pharmasektor oder gar Impfungen.
Unterschrieben ist der Text von der Virologin Prof. Dr. Barbara Gärtner und einem Fachkollegen.
In einem fünfseitigen Gastkommentar in der frauenärztlichen Fachzeitschrift “gyne”, in dem Kritik an der HPV-Impfung zurückgewiesen wird und der eine unverkennbare Tendenz zugunsten des GlaxoSmithKline-Präparats Cervarix® erkennen lässt – wie auch in der Stellungnahme selbst – verzichtet Gärtner allerdings dann doch lieber auf die Offenlegung ihrer offenkundig vorhandenen
eigenen finanziellen Verbindungen zu GlaxoSmithKline.
Zahnzusatz-Versicherung über Tchibo
Tchibo, vielen bekannt als Vertreiber von Kaffee, Mode und nützlichen Accessoires, bietet nun eine Zahnzusatzversicherung der Gothaer Krankenversicherung an. Charakteristisch für diese Versicherung ist, dass der Beitrag alle 10 Jahre ansteigt. Experten sind der Meinung, dass sich die zusätzliche Zahnversicherung vor allem für gesetzlich Krankenversicherte lohnen kann, sofern diese auf teuren Zahnersatz zurückgreifen müssen. Sowohl […]
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Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz bei Qlaira
Mit der Anmeldung zum Newsletter zur “neuen Pille mit Q” qualifiziert man sich bei Bayer wohl automatisch als Heilberuflerin. Wie sonst ist es zu erklären, dass Bayer als “Gewinn” nach Anmeldung Päckchen verschickt, deren Inhalt mit dem Namen ihres neuen “Öko”-Verhütungsmittels verziert ist?
Absender ist Mitvertreiber Jenapharm:
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Website www. pille-mit-Q.de und dem dazugehörigen Gewinnspiel. Sie wurden als eine der Gewinnerinnen ausgelost. Wir freuen uns, Ihnen den Loofah-Schwamm mit Seife überreichen zu können.
Loofah ist ein natürlicher, pflanzlicher Schwamm für ein sanftes Peeling. Eine Loofah Massage kann Blutzirkulation und Muskeltonus anregen und darüber hinaus straffend auf die Haut wirken. Das Zusammenspiel mit der Seife ergibt bei der täglichen Dusche ein anregendes Gefühl. Selbstverständlich ist diese Kombination auch bestens als natürlicher Duftspender für Schränke und Räume geeignet.
Seien Sie gespannt auf weitere neue Inhalte auf www. pille-mit-Q.de. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bald wieder online besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Jenapharm GmbH & Co. KG
Laienwerbung mit dem Namen des Produktes bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist illegal. Bayer – auf de Internetseite als verantwortlich für den Newsletter zu identifizieren – bzw. Jenapharm – Mitherausgeber und Absender des “Gewinns” – verstossen hier klar gegen geltendes Recht. Oder hofft man einfach, dass man erst auf die Finger bekommt, wenn schon genug Konsumentinnen gewonnen wurden?
Bleibt noch die Frage nach dem Daten. In der Datenschutzerklärung sichert Bayer zu:
…
Die Datenbank und ihre Inhalte bleiben bei unserem Unternehmen und unserem Provider. Ihre persönlichen Daten werden in keiner Form von uns oder von uns beauftragten Personen Dritten zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass hierzu Ihr Einverständnis oder eine behördliche Anordnung vorliegt.
Wie gelangen dann die Daten zu Jenapharm? Jenapharm wird als Mitherausgeber des Internetangebots angegeben, jedoch muss die Nutzerin aufgrund der Datenschutzerklärung und des Logos auf der Seite davon ausgehen, dass Bayer ihre Daten verarbeitet.