Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen

Seit gestern wird eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth zahlreich zitiert, in der es darum geht, dass ein Internetprovider hinsichtlich der anonymen Bewertung eines Zahnarztes auf seiner Internetplattform nach den Grundsätzen der Störerhaftung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn … Continue reading

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