Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur die Krankenbehandlung beziehungsweise Diagnostik leisten, die vom gesetzlichen Leistungskatalog erfasst wird. Dies gilt auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, so lange zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen, die allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechen. Ein Anspruch auf «Spitzenmedizin um … Weiterlesen
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Schüler für die Pflege begeistern
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