Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur die Krankenbehandlung beziehungsweise Diagnostik leisten, die vom gesetzlichen Leistungskatalog erfasst wird. Dies gilt auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, so lange zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen, die allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechen. Ein Anspruch auf «Spitzenmedizin um … Weiterlesen
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WTF des Tages XIII
Dass ich im Halbschlaf um Dormicum bitte – okay. Damit kann ich leben. Aber heute Morgen war es echt gruselig.
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Jedenfalls wurde ich so ziemlich unsanft viel zu früh geweckt, und wollte einfach nur weiterschlafen.
Und genau an dieser Stelle zeigte sich, dass […]