Ein 60 Jahre alter, nach eigenen Angaben leicht alkoholisierter Patient wird nach Sturz (rückwärts auf einer Marmortreppe) im Krankenhaus wie folgt behandelt: Nähen der 10 cm langen Kopfplatzwunde, konventionelles Röntgenbild mehr…
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Praktische Hinweise bei einem Thromboseverdacht
Sehr häufig stehen Hausärzte bei unklaren Beinbeschwerden vor der Frage, ob es ich bei einer einseitigen Beinschwellung oder unklaren Waden- und Muskelbeschwerden um eine Phlebothrombose handeln könnte. In der Diagnostik mehr…
EHEC und was zu tun ist
Waren Sie heute schon beim Einkaufen? Mein Kühlschrank jedenfalls war reichlich leer und so besuchte ich heute den größten örtlichen Supermarkt am Ort.
Montags ist der ja immer ganz gut gefüllt, denn da kommt die erste Lieferung der Woche. In der Gemüse und Obstabteilung war es ruhig. Ein DIN A 4 Blatt erregte allerdings meine Aufmerksamkeit. […]
AstraZeneca will Patienten vor Informationen über…
Die Prozesse rund um die Verschleierung von Nebenwirkungen und die illegale Vermarktung des “atypischen” Neuroleptikums Zyprexa® durch den Pharmakonzern Eli Lilly sind mit den bislang geleisteten Milliarden-Entschädigungs- und Bußgeldzahlungen noch nicht vollständig abgeschlossen, da gerät AstraZeneca, der Hersteller des Konkurrenzpräparats Seroquel®, zunehmend unter Druck. Seroquel® hat zwischenzeitlich von den zurückgehenden Zyprexa®-Verschreibungszahlen profitiert.
Unter anderem in Orlando, Florida klagen einige tausend Patienten gegen AstraZeneca, weil der Konzern von den Nebenwirkungen des Präparats (auch hier besonders Diabetes und extreme Gewichtszunahme) bereits seit dem Jahr 2000 gewusst, diese Informationen aber nicht in angemessener Weise an Ärzte und Patienten weitergeleitet haben soll.
Aktuell kämpft AstraZeneca in Orlando gegen die Veröffentlichung interner Dokumente und bislang unveröffentlichter Studiendaten. Begründung: Patienten könnten durch die Kenntnis dieser Informationen so sehr verunsichert werden, dass sie das Präparat ohne Rücksprache mit ihrem Arzt absetzen würden. In einem vor Gericht eingebrachten Antrag der AstraZeneca-Anwälte heißt es: