Man sollte denken, dass die Schweiz und Deutschland ziemlich ähnliche Gesetzgebungen haben – aber da kann man reinlaufen.
In der Schweiz bekommt man zum Beispiel Pfefferspray (mit Capsaicin) in der Apotheke. Dafür muss man volljährig sein und für die Abgabe brauchen wir eine Unterschrift vom Kunden. Der Spray fällt unter das Chemikaliengesetz.
Für Tränengas dagegen braucht es in der Schweiz einen Waffenschein und man bekommt es nur in Waffengeschäften.
In Deutschland ist es umgekehrt. Da fällt der Pfefferspray unter das Waffengesetz – so dass es ziemlich übel ausgehen kann, wenn man zum Beispiel damit in der Handtasche am Zoll erwischt wird.
Nur als Info.
… Und wenn wir schon beim Zoll sind. Autofahrer, die über die Grenze nach Frankreich fahren müssen seit neustem einen Alkoholtester mitführen. Ab dem 1. Juli sind sie obligatorisch und ab Ende Oktober wird gebüsst, wer keinen vorweisen kann.
(falls man sonst keinen findet: die lassen sich auch in der Apotheke bestellen).
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