Sie haben Kritik an ihrem Pflegedienst — Hütten Sie sich, diese zu äußern oder sich Klarheiten zu verschaffen im Internet. Was? Da kann doch nichts passieren, denken Sie jetzt. Sie würden keine Namen nennen, maximal könnte man den Wohnort erfahren. Richtig, richtig — doch wenn der Pflegedienst Sie kennt im Netz, ihren Benutzernamen in den Foren weiß, Ihren Twitteraccount checkt oder sogar bei Facebook mitliest. Die Kritik über ihn kommt auch ohne Namensnennung an. So geschehen ist es einer Familie. Sie suchten Klarheit, ob sie es hinnehmen müssen, wenn die Pflegefachkraft im Nachtdienst schläft statt sofort bereit zu sein, falls es spontan zu schweren gesundheitlichen Krisen kommen kann beim Kind. Die Familie schilderte ihr Erleben, suchten Antworten und nannten keinen Namen und doch, der Krankenpflegedienst kündigte die Familie.
Sie denken vielleicht, vom Pflegedienst war die Kündigung kein netter Zug. Ich stimme dem zu, aber es kann auch ein notwendiger Schritt sein. Denn der Dienst kann nicht gewiss sein, ob beimnicht öffentlichen Nachrichtenverkehr doch sein Name fällt oder geäußert wurde. Davon muss er ausgehen und in diesem Fall ist die Vertrauensbasis zu der Familie gestört — sicherlich ist hier die Frage, wie es bei der Kündigung kommuniziert wurde oder was. Dies ist ungeachtet des Vorfalls, die im Dienst schlafende Pflegefachkraft, zu sehen.
Haben die Eltern wirklich Niemanden und Keinen den Namen vom Pflegedienst gesagt? Wenn dem so ist, dann wird diese „Beschwerde“ durch die Kündigung vielleicht bei der Krankenkasse und dem Kinderarzt gelandet sein. Ob dies dann für den Pflegedienst nett ist …