Übers Telefon hat die Kasse uns mitgeteilt: Die Einmalhandschuhe für die Tracheostomapflege würden wieder über die Krankenkasse finanziert werden. Eine Erleichterung, eine Baustelle weniger. Sicherlich, wir dürfen darüber streiten, ob man beim trachealen Absaugen mit Non-Touch auf Handschuhe verzichten könne. Aber, eh man es kann und dies in allen Lebenslagen, es ist ein „gewagtes Spiel“ und bedarf viel Übung und dann kommt die Situation, in der man tiefer absaugen möchte …
Warum nun diese Genehmigung? War es die Begründung im Widerspruch? Ich kann es nicht beantworten, zumindest hat es geholfen der Ablehnung gegen zu halten. Die Genehmigung sei gekommen, da man fest gestellt habe, die Einmalhandschuhe wurden falsch beantragt. Dies heißt, es wurde der falschen Gruppe im Hilfsmittelverzeichnis zu geordnet beim Kostenvoranschlag. Ja, so einfach kann es sein.
Jetzt ist die Frage, was können wir daraus lernen? Wird ein Hilfsmittel abgelehnt, so wäre eine der ersten Fragen: Wurde es denn richtig beantragt? Wurde die richtige Diagnose benannt, die richtige „Verortung“ im Hilfsmittelverzeichnis, mit dem üblichen Preis ausgezeichnet …