Entlastungsangebote: Ich werd kein Pflegefall

Da beschließt der DBfK und die Barmer GEK eine Rahmenvereinbarung für die Entlastung der pflegenden Angehörigen, also mich, und ich finde neben der Nachricht im Internet auf die Schnelle nichts Eindeutiges, was sie beschlossen haben. Ich bekomme somit den Eindruck, es geht an den Bedürfnissen, meinen Bedürfnissen vorbei. Denn schon diese Aussage von Herrn Wagner des DBfK:

„Endlich können pflegende Personen diese dringend benötigte Leistung beanspruchen, um nicht selbst zum Pflegefall zu werden.“ aus: Bibliomed — News: DBfK und Barmer GEK wollen Angehörige entlasten. 28.6.2012 https://www.bibliomed.de/news/-/content/detail/705767. abgerufen 29.6.2012

wirken auf mich unglaubwürdig, wenn nicht eindeutig (kommende) Leistungen benannt werden und bei solchen Verträgen keine Mitarbeit von Betroffenen erkennbar ist, die es auch organisiert gibt wie „wir pflegen“.

Sie sagen, in der knappen Nachricht werden doch Leistungen benannt. Okay, dann liste ich sie mal auf:

„Dazu sind häusliche Schulungen und Überleitungspflegen für übermäßig belastete Familien durch entsprechende Fachkräfte vorgesehen.“ aus: siehe ebenda

Also bekommen wir demnächst häusliche Schulungen und Überleitungspflegen. Aber was habe ich unter Überleitungspflegen zu verstehen? Ist es eine „intensivere“ Form der Anleitung zur Grund– und Behandlungspflege, wenn mein Kind aus der Klinik entlassen wird oder ist die Überleitung in ein Heim gemeint. Es erschließt sich mir nicht.

Das Ziel dieser Rahmenvereinbarung soll es sein, wenn ich es richtig verstehe, ich, der pflegende Angehörige wird nicht selbst zum Pflegefall. Die Sache mit den Schulungen gefällt mir dabei, wenn die Vertragspartner es wirklich ernst meinen:

„Ziel ist es, ihnen körperliche und psychische Belastungen und Wechselwirkungen in die Familie zu verdeutlichen, damit sie Konflikte und Probleme im pflegerischen Alltag besser bewältigen können.“ aus: ebenda

Bezahlt dann die Pflegekasse einen persönlichen (Pflege-)Coach oder Supervisor, der mindestens einmal im Monat oder die Woche vorbei kommt? Also wenn es nach meinen persönlichen Bedarf als pflegender Angehöriger geht, wäre es das richtige. Schließlich sollen diese Schulungen am persönlichen Bedarf ausgerichtet sein.

Der (Pflege-)Coach — in Konstellationen der häuslichen Pflege mit Pflegedienst hätte dieser auch noch ein weiteres Betätigungsfeld: Klärungen der Konflikte und Probleme zwischen dem Pflegedienst, den pflegenden Angehörigen und dem „Pflegekunde“. Wäre eine tolle Maßnahme, aber na ja …

UPDATE:

Eine weitere Recherche ergab, es wird wohl so eine Art Pflegecoach geben, denn so heißt es auf www.heilberufe-online.de

„Abhilfe schaffen Empfehlungen für veränderte Lebensgewohnheiten, Hinweise zum Wert sozialer Kontakte bis hin zu Ratschlägen, wie die Angehörigen für sich selbst Pausen der Erholung und Entspannung schaffen können. Komplettiert werden die Schulungen durch Hinweise auf regionale Unterstützung oder Informationen zu speziellen Themen des pflegerischen Alltags.“ aus: Heilberufe. Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. 27.6.2012. http://www.heilberufe-online.de/pflegeaktuell/meldungen/120625.php. abgerufen am 29.6.2012

Veränderte Lebensgewohnheiten? Ja, diese erkennt der pflegende Angehörige sofort, spätestens ab der Pflegestufe 3: Mehrfach nächtliche Pflegerunden und wie lautet der Ratschlag dazu: Sie können sich auch am Tag erholen und entspannen.

Soziale Kontakte? Sehr wichtig und mir als Pflegender klar. Wie aber soll der pflegende Angehörige es leisten, diese zu pflegen, wenn er seine demenzkranke Mutter nicht allein lassen kann. Dies ist bei den aktuellen Leistungen der Pflegekasse ein unlösbares Problem.

Und wer wird zum „Pflegecoach“ (ich bleibe mal bei diesen Begriff)? Pflegefachkräfte oder Hebammen, die zertifiziert in der Familiengesundheitspflege, weiter gebildet sind und über entsprechende Berufserfahrung in der Pflege verfügen.

Der Artikel auf www.heilberufe-online.de verrät außerdem, dass bis zu neun Schulungen innerhalb sieben Monaten möglich wären. Und was ist danach und wie lange dauert eine einzelne Sitzung? Eine andere Frage ist für mich: Wie erfahre ich als pflegender Angehörige überhaupt, ab wann ich diese Leistung in Anspruch nehmen kann?

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