Klage gegen die Gesundheitskarte abgewiesen

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage gegen die Gesundheitskarte abgewiesen, wie facharzt.de soeben in einer Eilmeldung berichtet.

Edit (14.20 Uhr): In der Urteilsbegründung heisst es sinngemäß:

Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. Über diese Anwendungen wie Notfalldaten und die elektronische Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden gehabt (Az.: S 9 KR 111/09). (zitiert nach Zeit online)

weiter heisst es:

Der Kläger habe gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Befreiung von der eGK. Eine Befreiung von der Pflicht zur eGK sei gesetzlich nicht vorgesehen. Dies sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der eGK gespeichert würden. Allein im Hinblick auf Pflichtangaben sei der Kläger jedoch nicht beschwert, da diese identisch seien mit den Angaben auf der bisherigen Krankenversicherungskarte. Die eGK weise im Übrigen nur nach, dass der Kläger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sei. Der Sachleistungsanspruch des Klägers werde durch die eGK nicht berührt. (zitiert nach juris)

Quelle:

Facharzt.de

Welt online

Zeit Online

Juris

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