In diesem speziellen Fall für die Krankenakte eines angeschossenen Rockers, der seine Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden hatte. Der Ermittlungsrichter hat die Staatsanwaltschaft jetzt ermächtigt, die Akte zu durchforsten, weil die Weigerung, zu kooperieren, die Ermittlungen erschwere. Ein ganz normaler Vorgang, so die Staatsanwaltschaft.
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