Arzt – Sein zwischen Ethik und Satire

Am vergangenen Freitag veranstalteten wir in Kooperation mit der Q-Pharm AG ein erfolgreiches Abendevent. Unter dem Motto “Arzt – Sein zwischen Ethik und Satire” lauschten rund 150 Gäste den Worten von Kabarettist Lüder Wohlenberg und Medizinethiker Prof. Giovanni Maio. Berichte, Statements und einen Film von diesem Event finden Sie unter -> -> www.mit-freude-arzt-sein.de!

Gegengefragt

Mann in der Apotheke: “Ich weiss, sie sind NUR eine Apothekerin, aber kann ich ihnen eine Frage stellen?”
Pharmama: “Sind sie sicher, dass Sie das möchten? Schliesslich bin ich NUR eine Apothekerin?”

(Hmpf).
Und jetzt s…

Grundlagen der Röhrenbelastung

Die Röntgenröhre im medizinischen Einsatzbereich Ein Vortrag von Dr. Heinrich Behner  Siemens AG   (Teil 6) F. Grundlagen der Röhrenbelastung 1. Belastungsdiagramme Bei der Erstellung und Interpretation von Belastungsdiagrammen von Röntgenröhren sind einerseits die Eingangsgrößen zu berücksichtigen, die den spezifischen Temperaturanstieg im Anodenteller verursachen und andererseits die möglichen Leistungsgrenzen, deren Überschreitung einen erhöhten Verschleiß bzw. eine Zerstörung der Röhre im ungünstigsten Fall zur […]

Gericht weist Klage gegen elektronische Gesundheitskarte ab

Die umstrittene elektronische Gesundheitskarte darf weiter benutzt werden. In einem Pilotverfahren wies das Düsseldorfer Sozialgericht am Donnerstag die Klage eines Versicherten ab, der befürchtet, dass vertrauliche medizinische Daten über ihn auf der Karte gespeichert und an Dritte weitergeleitet werden.

Der Kläger sei in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt, befand das Gericht. Er könne sich nicht von der Nutzung der Karte befreien lassen.

Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. Über diese Anwendungen wie die Notfalldaten und die elektronische Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden (Az.: S 9 KR 111/09).

Der Anwalt des Klägers, Jan Kuhlmann, kündigte Berufung gegen das Urteil am Landessozialgericht in Essen an. Mehreren Zuschauer-Berichten zufolge hat das Sozialgericht deutlich durchblicken lassen, dass es diesem Falle eine Grundsatzentscheidung in höheren Instanzen für angebracht hält. Der Vizepräsident des Sozialgerichtes habe in einem öffentlichen Gespräch nach der Verhandlung sogar eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht empfohlen.

Die Aktion „Stoppt-die-e-Card“ bezeichnete den heutigen Prozess als „ersten Schritt in Richtung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Sozialgesetzbuch.“

Kläger Sven S. habe dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung erwartet. „Nun wird er, unterstützt von einer großen Anzahl von Verbänden, welche in der bundesweiten Aktion ‚Stoppt die-e Card’ zusammen geschlossen sind, den Weg nach Karlsruhe weiter gehen“, heißt es in einer ersten Stellungnahme.

Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion, betonte, dass sie „in den vielfältigen Pannen im bisherigen e-Card Projekt den besten Beweis dafür“ sehe, dass die Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern grundsätzlich nicht in zentralen Serverstrukturen gespeichert werden dürften. Erst letzte Woche habe sich herausgestellt, dass 2 Millionen Versicherte elektronische Gesundheitskarten mit einer Sicherheitslücke erhalten haben.

Nach Meinung des Präsident der Freien Ärzteschaft, Martin Grauduszus, ist die Gerichtsentscheidung nicht als Rückschritt im Kampf gegen die elektronische Gesundheitskarte zu sehen. Das Gericht habe vielmehr signalisiert, dass eine Entscheidung an höherer Stelle getroffen werden müsse. Die Sache laufe nun auf eine Entscheidung in Karlsruhe hinaus. „Es bleibt zu hoffen, dass diese Instanz dann dem Gesetzgeber endlich die Augen öffnet und sich für die Sicherheit der sensiblen Patientendaten stark macht.“

Quelle

Mit freundlicher Genehmigung von facharzt.de