Gar nicht so einfach, den Inkontinenz-Bettschutz — den wieder verwendbaren — bei der Pflegekasse zu beantragen. Da lese ich auf den Webseiten, ich bräuchte kein ärztliches Rezept. Also müsste ich nur bei der Pflegekasse anrufen und dann regelt es sich. Es ist ein Pflegehilfsmittel, was den Leistungen der Pflegekasse zu geordnet wird. Von der Apotheke bekomme ich dazu sogar ein Formular, ein ärztliches Rezept sei nicht nötig.
Doch siehe da, es könnte so einfach sein, aber die Sachbearbeitung der Pflegekasse meint es anders, als ich anrief. Sie wollen ein ärztliches Rezept und meine Argumente zählen nicht. Deren Argument ist, es könnte eine Leistung der Krankenkasse sein, was geprüft werden müsse.
Ich ärgere mich darüber, denn somit entsteht ein unnötiger bürokratischer Akt und Weg für uns. Zuerst muss das Rezept geordert, dann abgeholt werden und zuletzt zur Pflegekasse weiter geleitet werden.
Aber spannend wird der Antrag werden, denn so möchten wir nicht nur ein oder zwei einzelne Bettschutzunterlagen bestellen, sondern vier. Laut der Beratung im Sanitätsfachhandel würden zwei Stück beantragt werden, in der Regel.
Wenn der geforderte Weg der Pflegekasse nicht der Reguläre ist, wie es die beratenden Quellen sagen, dann beantragen wir gleich vier Unterlagen. Nein, so ist es nicht? Vier Stück hätten wir so oder so gebraucht für die Pflege. Der Grund ist, wenn das Intensivkind badet oder duscht, so wird es danach erst im Bett abgetrocknet. Im Bad ist dafür kein Platz. Wir brauchen demnach zwei schützende Unterlagen fürs Bett und mindestens eine für die Sitzschale zum Schutz der Polster. Die vierte Unterlage könnte in der Waschmaschine zur gleichen Zeit verweilen. Schließlich dient sie auch dazu, dass Bett zu schützen, wenn die Windel ausläuft am gleichen Tag.