Unter Betreuung stehende Personen dürfen derzeit aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Der Bundesgerichtshofs begründet seine Auffassung damit, dass derzeit für solche betreuungsrechtliche Zwangsbehandlungen eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende gesetzliche Grundlage fehlt. An … Continue reading
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