Das Meldegesetz

ist ein schönes Beispiel dafür, wie persönliche Informationen trotz ausdrücklicher Ermahnung der Datenschützer aus der Datenhoheit des Bürgers entführt und in einer Nacht-und-Nebel-Abstimmung durch den Gesetzgeber der kommerziellen Nutzung zugeführt werden.

In vier (die nächste EM) oder sechs (die übernächste WM) Jahren müssen dann vielleicht die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft nur kurz Sturm laufen, damit auch die zwischenzeitlich flächendeckend gespeicherten Krankheitsdaten offiziell verkauft werden dürfen.

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