Da fragte dieser Tage tatsächlich ein Zeitungs-Kolumnist, ob Baumaßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit, also Absenken von Bordsteinkanten für Rollstuhlfahrer, Anbringen taktiler Bodenelemente für die Orientierung Blinder, überhaupt „solidarisch“ seien. Oh meine Güte – das war gar nicht als rhetorische Provokation gemeint!
Der groteske Argumentationsklimmzug lautete, man solle doch seine Solidarität nicht mit Geld für Baumaßnahmen ableisten, sondern ganz herzig einem Blinden über die Straße helfen. Was für ein Kolumnisten-Unfug! Es geht nicht darum, jemandem im Sonnenuntergang über die Straße zu helfen. Es geht nicht darum, jemandem im Sonnenuntergang über die Straße zu helfen. Es geht um organisatorische Vorsorge für selbstverständliche gleichberechtigte Teilhabe.
In der ärztlichen Versorgung liegt da noch immer vieles im Argen. Das Recht auf freie Arztwahl wird in der Realität verweigert, wo nur eine von hundert Praxen rundum barrierefrei ist. Ärzte, die sich um die Barrierefreiheit ihrer Praxis kümmern – soweit es die Immobilie, der Vermieter oder der Denkmalschutz zulassen – die leisten Solidarität. Übrigens Solidariät, die das Solidarsystem der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht leistet.