Das Thema kam im letzten Blogpost auf: Medikamentenmuster.
Was meine ich damit? So was wie die hier:
Die bekommen wir von den Vertretern mancher Pharmafirmen zum abgeben an die Kundschaft. Natürlich bekommen wir einiges mehr an Kosmetik und Körperpflege-mustern, aber es gibt sie wirklich: Medikamente in Muster-form. Oben abgebildet Muster von Medikamenten der Listen D und C. (Korrektur da: siehe Kommentare). Die Liste C darf nur in Apotheken abgegebene werden (entspricht damit wohl dem “apothekenpflichtig” Aufdruck in Deutschland, Liste D darf in Apotheken und auch in Drogerien abgegeben werden. Darunter fallen zum Beispiel die homöopathischen Augentropfen ganz rechts.
Da das Medikamente sind, dürfen die auch nicht einfach “gestreut” oder frei aufgelegt werden. Wir sind angehalten sie mit der nötigen Sorgfalt abzugeben – das bedeutet, wir müssen abklären, ob das Schmerzmittel (ganz rechts) sich auch mit anderen genommenen Medikamenten verträgt. Das ist ziemlich Aufwand. Trotzdem machen die Muster noch Sinn: so kann der Kunde ausprobieren, ob / wie das Medikament bei ihm wirkt, oder ob die Tablette gut schluckbar ist etc. Oder, wie der Nikotinkaugummi (Mitte) schmeckt. Ob die homöopathischen Tropfen was taugen.
Weil das aber wirkliche Medikamente sind. unterliegen die Pharmafirmen immer mehr Auflagen. Dazu gehört auch, dass in die Musterpackung seit neuerem eine Packungsbeilage gehört. Zum Glück offenbar noch nicht in allen 3 Landessprachen, wie in der offiziellen Packungsbeilage – dafür müssen sie aber vielleicht 3 Versionen davon machen: eine in deutsch, eine in französisch und eine für den italienisch-sprachigen Teil der Schweiz.
Man kann sich vorstellen, dass das immer teurer wird für die Firmen. Das ist auch einer der Gründe, warum es immer weniger Firmen gibt, die solche Muster machen. Ich in meiner Apotheke neige darum dazu solche Muster zu hamstern. Nicht alle, aber die Sachen, die wir an Lager haben. Allzu lange wird es das vielleicht auch bei uns nicht mehr geben – was ich schade finde.
Medikamentenmuster gibt es auch für Ärzte. Das sind dann allerdings meist grosse Packungen (Originalgrösse) – und auf denen steht dann “Ärztemuster“.
Auch davon gab es früher viel mehr. Von Leuten, die in Arztpraxen gearbeitet haben, weiss ich, dass es da durchaus Ärzte gab, die die Packungen (und bei den Ärzten nun in den Spitälern sind die Pharmafirmen sehr grosszügig gewesen mit der Menge) dann von diesen Ärztemuster-Klebern befreien liessen. Ab-föhnen hiess das, weil sich die Kleber mit etwas warmer Luft besser lösen. Diese Packungen wurden dann nicht nur gratis abgegeben -zum ausprobieren für den Kunden oder für Kunden, die finanziell schwach dastehen- sondern ungeniert weiterverkauft. Für etwas haben wir in der Schweiz ja die Selbstdispensation (wo die Ärzte selbst Medikamente verkaufen dürfen)!
Ich sollte vielleicht nicht ganz so laut schreien, denn solche “Ärztemuster” lassen sich auch in der Apotheke bestellen … oder manche Pharmafirmen schicken einem das noch unaufgefordert zu. Allerdings nur bei Neueinführung eines Medikaments oder Generikums. Und nur je 1 kleine Packung davon. Wieso? …. Äh, zum anschauen, wie die Tabletten aussehen? *Hust* – Es käme natürlich niemand in der Apotheke auf die Idee, dort den Ärztemuster-Kleber abzuföhnen und die Packung an Lager zu nehmen – als “Sortiments-starter” sozusagen …. Neeee, wirklich nicht.