Ein Kollege berichtet von einer 40-jährigen Landwirtin, die als Raucherin an einer chronischen, nicht-obstruktiven Bronchitis leidet. Vor einem Jahr wurden endoskopisch multiple Ulcera ventriculi und duodeni bei positivem H.-pylori-Befund nachgewiesenen mehr…
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Vom langen Arm der Krankheitsindustrie
In den vergangenen Wochen erschien im “Deutschen Ärzteblatt” eine zweiteilige Untersuchung (Teil 1, Teil 2) zu der Frage, welchen Einfluss die Gelder der Pharmaindustrie auf die Ergebnisse von Medikamentenstudien und auf die Veröffentlichung und Darstellung dieser Ergebnisse in wissenschaftlichen Fachzeitschriften haben.
Die Untersuchung liefert keine fundamental neuen Erkenntnisse, aber einen guten Überblick über das vielfältige Inventar von Manipulationsmöglichkeiten, das in diesem Bereich zum Einsatz kommt. Wer bislang noch an die Gültigkeit von objektiv-wissenschaftliche Maßstäben bei der Bewertung des Nutzens und des Risikos von Medikamenten geglaubt haben sollte, dem sei die Lektüre der Originalarbeit dringend nahegelegt.
Die Untersuchung hat schon zum Zeitpunkt der Vorabveröffentlichung des ersten Teils ein breites Echo in den Tageszeitungen gefunden, allerdings meist in Form von eher belanglosen Artikeln ohne großen Neuigkeitswert. Heute ist in der FAZ erstmals eine gute Zusammenfassung des Aufsatzes erschienen:
Zwangsholzklasse bei der PKV rechtens
Die Gesundheitsreform der Grossen Koalition ist in zentralen Punkten rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von fünf privaten Krankenversicherungen gegen die Reform zurückgewiesen. Die privaten Krankenkassen müssen für weiterhin einen Basistarif für pauschal 570 Euro im Monat anbieten, dessen Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen liegen. Sozusagen eine Zwangsholzklasse im Luxusliner PKV. Für diese Versicherten entfällt die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung. Dies macht den Tarif für die privaten Krankenkassen zu einem Zuschussgeschäft. Die DKV und Viktoria (DKV-Ergo-Gruppe) geben an, dass diese Mitglieder mit 3120 Euro im Jahr unterversichert seien.
Hochgerechnet auf die 8,6 Millionen privat Krankenversicherten liegt der Anteil der Basisversicherten bei unter 1 Promille. Die Klage war nicht primär finanziell begründet, sondern ein Kampf gegen das System. Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass die privaten Krankenkassen ein Teil des Gesundheitssystems sind und sie ihren Anteil am sozialen Ausgleich tragen müssen. Damit wird die Existenzberechtigung der der PKV weiter unterminiert, ein Abbruch auf Raten, denn die nächste Gesundheitsreform wartet schon.
Ärzte sammeln Patientendaten für Bayer
Die Bayer Vital GmbH sammelt eifrig persönliche Daten von Diabetes-Patienten, darunter Name, Anschrift, Typ des Blutzuckermessgeräts, Messfrequenz und Therapie. Hierbei…