Fachkunde-Aktualisierung versäumt! Was nun?


Immer wieder werden wir von Kolleginnen und Kollegen zu dem Thema versäumte Fristen zur Aktualisierung der Fachkunde angesprochen:

Die Aktualisierung der Fachkunde ist seit der Novellierung der Röntgen- und der Strahlenschutzverordnung  zwingend vorgeschrieben. Auch für MTA-R, die als einzige Berufsgruppe die Fachkunde zur technischen Durchführung von Röntgenanwendungen mit ihrer Ausbildung erwerben).  Die Übergangsfristen sind mittlerweile abgelaufen.

Grundsätzlich muss man von zwei unterschiedlichen Versäumnisarten ausgehen:

1. Das Versäumnis der erstmaligen Fachkundeaktualisierung nach Einführung der RöV und der StrlSchV
2. Versäumnis der Aktualisierung nach 5 Jahren, wenn bereits die Fachkunde nach den Übergangsfristen aktualisiert wurde.

Zwischen diesen beiden Versäumnissen besteht ein sehr relevanter Unterschied, der oft nicht richtig interpretiert wird.

Fall 1 – Versäumnis der Aktualisierung nach Einführung der RöV und StrlSchV innerhalb der Übergangsfristen.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre durch den erfolgreichen Besuch einer anerkannten Kursveranstaltung aktualisiert werden. Für den Anwendungsbereich der Strahlenschutzverordnung gilt dies seit dem 1. August 2001 und für den Anwendungsbereich der Röntgenverordnung seit dem 1. Juli 2002. Alle Personen, die zuvor die Fachkunde erworben haben, müssen innerhalb bestimmter Fristen einen ersten Aktualisierungskurs absolviert haben.

Dafür wurden folgende Übergangsfristen festgelegt:

  • nach der Röntgenverordnung:
  • Aktualisierung bis zum 01.07.2004 bei Erwerb der Fachkunde vor 1973
  • Aktualisierung bis zum 01.07.2005 bei Erwerb zwischen 1973 und 1987
  • Aktualisierung bis zum 01.07.2007 bei Erwerb nach 1987
  • nach der Strahlenschutzverordnung:
  • Aktualisierung bis zum 01.08.2003 bei Erwerb der Fachkunde vor 1976
  • Aktualisierung bis zum 01.08.2004 bei Erwerb zwischen 1976 und 1989
  • Aktualisierung bis zum 01.08.2006 bei Erwerb nach 1989

Diese  Übergangsfristen für die erstmaligen Aktualisierungen sind inzwischen abgelaufen. Vorhandene Nachweise verlieren damit ihre rechtliche Gültigkeit, wenn nicht innerhalb dieser Übergangsfristen erfolgreich aktualisiert wurde. Das heißt: Die Fachkunde ist neu zu bescheinigen.  Wer also diese Termine versäumt hat, verliert tatsächlich seine Fachkunde und muss mit der zuständigen Behörde geeignete Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fachkunde vereinbaren.

Fall 2Versäumnis der Aktualisierung nach 5 Jahren, wenn bereits die Fachkunde nach den Übergangsfristen aktualisiert wurde.

In diesem Falle verliert man seine Fachkunde nicht. Es besteht lediglich ein Mangel, der mit dem nächstmöglichen Termin für einen Aktualisierungskurs behoben werden muss. Die Fachkunde und damit auch die Tätigkeitserlaubnis bleibt aber während dieser Zeit unverändert bestehen, solange nicht die zuständige Behörde aktiv die Fachkunde entzieht.
Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen heißt das: Einfach den nächsten Fachkundekurs besuchen.

Grundsätzlich ist aber immer eine Aktualisierung vor Ablauf der 5-Jahresfrist empfehlenswert und auch anzustreben.

Im medizinischen und tiermedizinischen Anwendungsbereich gelten die Ausführungen sinngemäß auch für Personen, die Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen müssen (Z.B.: MFA mit Röntgenschein).

Darauf hat Frau Reg.Dir. Sonnek vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen des Forums Röntgenverordnung während des 92. Deutschen Röntgenkongresses ausdrücklich hingewiesen.
Das BMU ist die oberste Bundesbehörde in Sachen Strahlenschutz.

Aktuelle Kurstermine findet man unter z.B. bei Medical Solutions

 

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *