Ein Zahnarzt berichtete von einem 42-jährigen Lehrer, der über Parästhesien an Zungenspitze, Ober- und Unterlippen klagt. Alle bisher untersuchten Laborwerte einschließlich Vitaminstatus sind im Normalbereich, Nahrungsmittelallergien liegen nicht vor. Auch mehr…
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HPV-Impfung auf dem Prüfstand
Die HPV-Impfung muss auf den Prüfstand. Nach Informationen des Spiegels will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nochmals den Nutzen der Impfung untersuchen.
Das Robert-Koch-Institut, die zentrale Forschungs- und Referenzeinrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit auf dem Gebiet Infektionskrankheiten, wurde zu einer Neubewertung der Studien zur Impfung gegen HPV aufgefordert.
Der G-BA bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Kriterien sind der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit.
Vor und während der Markteinführung wollte besonders der Gardasil®-Hersteller Merck & Co. (in Deutschland Sanofi Pasteur MSD) mit einem unvergleichlichen PR-Aufwand die Öffentlichkeit und Entscheidungsträger von der Notwendigkeit der Impfung überzeugen. Das hat auch beim G-BA Spuren hinterlassen.
Berichtigung im Deutschen Ärzteblatt (II) (Update)
Vorher:
Interessenkonflikt
Die Autoren Schmiegel, Rödel und Pox erklären, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.
Nachher:
Die Autoren Prof. Schmiegel, Dr. Pox un…
J&J zahlt 68,7 Millionen Dollar an Evra-Opfer
Johnson & Johnson (J&J) hat sich zu Schadensersatzzahlungen von mindestens 68,7 Millionen Dollar an hunderte Frauen bzw. deren Angehörigen bereit erklärt, die durch die Verwendung der Verhütungspflasters “Ortho Evra®” venöse Thromboembolien, Herzinfarkte und Schlaganfälle erlitten hatten. Der sehr ausführliche Report bei Bloomberg nennt auch Zahlen. So sollen typischerweise Todesfälle mit mehr als 1 Million Dollar, Fälle von tiefer Venenthrombose mit 125.000 bis 175.000 Dollar und Lungenembolien mit 140.000 bis 300.000 Dollar abgefunden worden sein. Die Summen hängen von den Umständen des jeweiligen Falles ab.
Über 4000 Frauen und deren Familien hatten gegen J&J Klage eingereicht, weil J&J es versäumt haben soll, in der Werbung auf das erhöhte Risiko von Thrombosen gegenüber den üblichen oralen Kontrazeptiva hinzuweisen.
Die enthaltenen Östrogenmengen der US-Variante und der des in Europa verkauften Pflasters unterscheiden sich geringfügig. Janssen-Cilag, die deutsche Tochterfirma der Pharmakonzerns Johnson & Johnson (J&J), steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei Evra® um ein gänzliches anderes Produkt als das amerikanische handele. Doch die tägliche Hormonabgabe ist laut Herstellerangaben für beide Evras genau gleich. Bei beiden sollen 20 Mikrogramm Östrogen täglich direkt ins Blut gehen. Der WDR hatte im April 2006 einen aufschlussreichen Beitrag gesendet, in dem auch Wolfgang Becker-Brüser, der Herausgeber des Informationsdienstes Arznei-Telegramm, seine Bedenken zu dem Verhütungspflaster äusserte. Die Stiftung Warentest hatte im Juli 2008 die Konsumentinnen über eine neue Studie zum Risiko von Ortho Evra® informiert und zur Vorsicht geraten, insbesondere bei Frauen, die bereits ein erhöhtes Risiko für Thrombosen haben.