Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 25.05.2012 (Aktenzeichen 13 A 1384/10) entschieden, dass eine berufswidrige Werbung vorliegt, wenn sich eine Zahnarztpraxis als “Kinderzahnarztpraxis” bezeichnet, ohne dass sämtliche der dort tätigen Zahnärzte die Voraussetzungen für die Angabe eines “Tätigkeitsschwerpunkts Kinderzahnheilkunde” … Continue reading
Related Posts
Rette deine Freiheit
Das Projekt “RetteDeineFreiheit” ist eine Antwort auf die nicht nachvollziehbare Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Internetsperren.
Entgegen allen Expertenmeinungen und der erfolgreichsten “Online-Petition” in der Geschichte De…
Notfall Schlittschuhe auf Eisflächen in Natur
Die frostigen Temperaturen verwandeln viele Seen und Gewässer in Eisfläche. Doch diesen Eisflächen sind manchmal trügerisch, weil die Eisdecken oft nicht tragfähig sind. Immer wieder kommt es…
Weiter Info und analyse in Website Medizin un…
Neue MRT-basierte Technik kann Entwicklung von Demenzerkrankungen vorhersagen
Amerikanische Wissenschaftler haben eine Technik entwickelt, mit deren Hilfe die Progression und die Ausbreitung vieler neurodegenerativer Erkrankungen vorausgesagt werden kann.Die Forscher von der University of California (UCSF), San Francisco und vom…